Wann fällt die Tickmill Abgeltungssteuer an?
Die Abgeltungssteuer wird dann fällig, wenn Trader Erfolg haben und bei Tickmill Europe mit ihren Aktivitäten Gewinne erzielen. Wer verlustreich handelt und gar keine Gewinne einfährt, muss natürlich auch keine Steuern zahlen. Die Tickmill Abgeltungssteuer fällt ebenso erst dann an, wenn der Steuerfreibetrag für Kapitalerträge überschritten ist. Er ist abhängig von dem Familienstand der Trader:
- alleinstehende Trader haben einen Freibetrag von 801 €
- Gemeinschafts-Trader (beispielsweise Ehepartner) haben einen Freibetrag von 1.602 €
Gewinne über diesem Betrag sind für die steuerliche Betrachtung interessant und nur darauf wird die Abgeltungssteuer tatsächlich erhoben. Damit die Trader am Ende nicht zu viel bezahlen, gilt es, genau Gewinne im Blick zu haben und unbedingt den Freibetrag zu beantragen. Dies geht mit dem Freistellungsauftrag bei der Hausbank und gilt für ein Jahr.
Wer in dem Kalenderjahr Gewinne unter 801 € als alleinstehender Trader erzielt, darf sich freuen, denn die Gewinne wandern 1:1 in die eigene Tasche und werden vom deutschen Fiskus nicht besteuert. Allerdings kann es in anderen Ländern natürlich abweichende Steuerregelungen geben.
Wie setzt sich die Tickmill Abgeltungssteuer zusammen?
Die Tickmill Abgeltungssteuer setzt sich aus verschiedenen Steuersätzen zusammen:
- 25 % pauschal
- 5,5 % Solidaritätszuschlag
- gegebenenfalls die Kirchensteuer
Durch die unterschiedlichen Besteuerungssätze müssen Trader, die einer Konfession angehören, beispielsweise deutlich mehr Abgeltungssteuer zahlen als Trader, die konfessionslos sind. Unterschiede gibt es auch zwischen den einzelnen Bundesländern, denn der Kirchensteuersatz variiert auch hier. Pauschal lässt sich sagen, dass die Abgeltungssteuer mindestens 30,5 % beträgt, was für Händler natürlich eine viel bessere Rechengrundlage darstellt.
Beispiel für die Abgeltungssteuer
Damit Du besser verstehst, wie die Abgeltungssteuer gezahlt wird und wann sie gar nicht relevant ist, gibt es hier zwei Beispiele. Den Ausgang bilden jeweils:
- Gewinn im Kalenderjahr: 1.000 €
- Freistellungsauftrag wurde gestellt
- alleinstehender Trader
Im ersten Beispiel ist der Trader konfessionslos und muss deshalb keine Kirchensteuer zahlen. Trotzdem liegt der Abgeltungssteuer ein Steuersatz von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag zugrunde. Das macht einen steuerlichen Betrag von 305 €, wenn der Freibetrag nicht wäre. Für alleinstehende Trader liegt dabei 801 €. Das bedeutet: Steuern sind tatsächlich nur 199 €, was in diesem Beispiel 60,70 € Steuerzahlung ausmacht.
Im zweiten Beispiel ist der Trader einer Konfession angehörig und wir gehen von einer pauschalen Kirchensteuer in Höhe von 8 % aus. Zusätzlich zu den insgesamt 30,5 % Abgeltungssteuer kommen nur noch die 8 % Kirchensteuer, was einen Gesamtsteuersatz von 38,5 % ausmacht. Gemessen am zu versteuernden Gewinn in Höhe von 199 € macht das in den Steuerbetrag von 76,62 €.
Wer zahlt die Tickmill Abgeltungssteuer und wohin?
Broker, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, führen die Abgeltungssteuer für die Trader automatisch ab. Bei der Tickmill Abgeltungssteuer ist das etwas anders, da der Broker nicht in Deutschland residiert. Damit unterliegt er nicht den deutschen Steuervorgaben und gibt die Steuerpflicht an Trader weiter. Was bedeutet das im Einzelnen?
- Gewinne werden 1:1 an Trader ausgezahlt
- jeder Trader muss die Abgeltungssteuer selbst an das Finanzamt übermitteln
Gewinne, die durch die Handelsaktivität beim Broker generiert werden, sind auf dem Trading-Account ersichtlich und können natürlich ausgezahlt werden. Für die Auszahlung stehen verschiedene Dienstleister zur Verfügung, beispielsweise:
- Visa
- MasterCard
- Skrill
- Banktransfer
Sind die Gewinne aus dem angegebenen Referenzkonto eingetroffen, stehen sie zur freien Verfügung. Aber Vorsicht, denn hier muss gegebenenfalls noch die Steuer abgezogen werden. Wer im Kalenderjahr über 801 € Gewinne erzielt, muss die Abgeltungssteuer an das Finanzamt zahlen. Empfehlenswert ist es deshalb, die Gewinne auf dem eigenen Konto noch nicht in vollem Umfang auszugeben, sondern immer mit ein wenig Steuerabzug im Hinterkopf zu rechnen. Stellt sich am Ende des Kalenderjahres heraus, dass doch keine Abgeltungssteuer gezahlt werden muss, kann der gesamte Betrag natürlich ausgegeben bzw. reinvestiert werden.
Meldung an das Finanzamt: in der Steuererklärung Kapitalerträge auflisten
Wer Kapitalerträge erzielt, ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dafür gibt es eine spezielle Anlage zu den einzelnen Kapitalerträgen. Die detaillierte Auflistung, welche Art der Kapitalerträge wo und wann angefallen ist, ist notwendig. Um dem Finanzamt die bessere Nachvollziehbarkeit zu ermöglichen, empfiehlt es sich, eine Kopie der Trading-Kontoauszüge beizufügen.
Tickmill stellt eine detaillierte Übersicht aller Tradingaktivitäten zur Verfügung. Händler können sich die Übersicht ausdrucken oder als PDF-Dokument speichern. Mit Abgabe der Steuererklärung werden die Beträge fällig, wenn die Abgeltungssteuer gezahlt werden muss. Gute Nachrichten für Trader: Die Abgeltungssteuer muss nicht im Vorfeld gezahlt werden, sondern erst mit der Abgabe der Steuererklärung, sodass Händler in der Zwischenzeit sogar noch mit dem zu zahlenden Steuerbetrag arbeiten und handeln könnten.
Wie kann ich Abgeltungssteuer reduzieren?
Die Abgeltungssteuer fällt immer dann an, wenn die Trader tatsächlich Gewinne über dem individuellen Freibetrag erzielen. Reduzieren lassen sich die Steuerbeträge nur, wenn der Freibetrag tatsächlich geltend gemacht wird.
Auch, wenn die Kapitalerträge vielleicht beim Broker mit ausländischem Sitz erzielt wurden, bedeutet dies keine Steuerfreiheit in Deutschland. Trader, die ihren Wohnsitz in Deutschland aufweisen, sind dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen. Deshalb gibt es für die gesetzlich einwandfreie Reduzierung der Abgeltungssteuer tatsächlich nur eine Lösung: Den Freistellungsauftrag nutzen und bestenfalls natürlich nicht über die maximalen Kapitalertragslimits von 801 € bzw. 1.602 € zu kommen.
Ist Tickmill überhaupt seriös?
Auch, wenn der Broker selbst die Abwicklung der Steuer nicht für seine Trader in Deutschland übernimmt, ist er seriös. Das zeigen die verschiedenen Lizenzen. So wird Tickmill EU durch die zypriotischen CySEC reguliert. Darüber hinaus ist die Unternehmensgruppe als Ganzes auch weltweit bei anderen Regulierungsbehörden registriert.
In Deutschland ist Tickmill Europe bei der BaFin registriert. Damit die Kundengelder geschützt sind, hält sich der Broker an die Richtlinie 2014/65/EG der Europäischen Union und gehört den jeweils geltenden Einlagensicherungssystemen an.
Hinweis: Solange die Trader ihre Kapitalerträge ordnungsgemäß bei dem zuständigen Finanzamt Deutschland angeben, machen sie sich mit ihrer Handelsaktivität beim Broker nicht strafbar. Erst, wenn sie es versäumen, ihrer Steuerpflicht nachzukommen, können Sie durch den Fiskus belangt werden, nicht aber der Broker.
Fragen zur Abgeltungssteuer – wer hilft weiter?
Wer Fragen zur Abgeltungssteuer hat, sollte sich immer an sein zuständiges Finanzamt wenden. Tickmill bietet zwar einen eigenen FAQ-Bereich, allerdings werden hier vor allem Fragen zu Kontonutzung, Kontokapitalisierung und Gewinnauszahlung oder technische Probleme gelöst. Detaillierte Fragen zur Tickmill Abgeltungssteuer lassen sich hier nicht finden.
Dennoch versucht der Kundensupport, über verschiedene Kommunikationswege mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Erreichbar ist der Support über:
- Telefon
- Kontaktformular auf der Website
Deutsche Trader sollten beachten, dass der Support möglicherweise nicht immer auf Deutsch verfügbar ist. Außerdem sind die Support-Zeiten eingeschränkt (von Montag bis Freitag). Wer sich eine Hilfestellung bei der Beantwortung zur Abgeltungssteuer und deren Handhabung erhofft, sollte bestenfalls seine Anfrage über E-Mail formulieren und vielleicht sogar gleich in englischer Sprache.
Fazit: Tickmill Abgeltungssteuer entfällt nicht
Die Tickmill Abgeltungssteuer fällt nicht unter den Tisch, denn die Trader sind selbst für ihre Bekanntgabe beim Finanzamt und ihre Abführung verantwortlich. Tickmill Europe hat seinen Sitz außerhalb Deutschlands und ist deshalb nicht dazu verpflichtet, steuerliche Belange für deutsche Trader zu übernehmen. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt ohne den Steuerabzug 1:1 auf das angegebene Referenzkonto der Trader. Dort angekommen, müssen sich Händler selbst darum kümmern, eine jährliche Steuererklärung vorzunehmen und die Abgeltungssteuer zu zahlen.
Allerdings wird sie nur fällig, wenn die Kapitalerträge über 801 €/1.602 € liegen. Damit die Trader ihren Freibetrag nutzen können, muss unbedingt ein Kapital Freistellungsauftrag bei der zuständigen Bank hinterlegt sein. Wie hoch die Steuer tatsächlich ist, hängt von den Tradern selbst ab. Der Mindeststeuerbetrag liegt bei 30,5 % (25 % pauschal und 5,5 % Solidaritätszuschlag). Hinzu können aber noch 8-9 % Kirchensteuer kommen.