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XTB Abgeltungssteuer – behält sie der Broker tatsächlich ein?

Richard Cox trader
Updated 19 Jan 2023

Die XTB Abgeltungssteuer schmälert die Gewinne und wird nicht durch den Broker selbst erhoben. Trader sollten wissen, dass dafür die Finanzämter in Deutschland zuständig sind. Allerdings wird die Abgeltungssteuer nur dann zahlbar, wenn Kapitalerträge ein bestimmtes Limit überschreiten. Auch, wenn XTB vielleicht keinen Hauptsitz in Deutschland hat, ist die Abgeltungssteuer für die Trader relevant.


Ihr Kapital ist in Gefahr


XTB abgeltungssteuer

Hier bekommst Du Antworten darauf, wie Du selbst die Abgeltungssteuer in die Hand nehmen muss und was es dabei zu beachten gibt.

In diesem Erfahrungsbericht liest Du:

Wie wird die XTB Abgeltungssteuer abgewickelt?

Grundsätzlich erfolgt die Abwicklung der Abgeltungssteuer über das zuständige Finanzamt. Jedes Land hat individuelle Steuervorgaben, wenn es um Kapitalerträge geht. In Deutschland beispielsweise müssen Trader Abgeltungssteuer zahlen, wenn ihre Kapitalerträge beispielsweise über 801 € (bei alleinstehenden Tradern) liegen.

Einige Broker übernehmen die Abwicklung der Abgeltungssteuer und behalten beispielsweise vor der Gewinnauszahlung die Steuer ein. Allerdings ist das in den wenigsten Fällen so komfortabel gelöst, sodass sich Trader meist selbst um die Abführung der Abgeltungssteuer kümmern müssen. Das bedeutet:

  • Meldung an das Finanzamt (beispielsweise mit jährlicher Steuererklärung)
  • Nachweis der Kapitalerträge
  • Zahlung etwaiger Steuerung

Die XTB Abgeltungssteuer ist in den AGB des Brokers ganz eindeutig geregelt. Dort heißt es:

„Der aus dem Verkauf von Finanzinstrumenten erzielte Umsatz unterliegt der Abgeltungssteuer gemäß den Bestimmungen des Steuerrechts und der Steuervorschriften. XTB bietet ihren Kunden keine Steuerberatung. Der Kunde ist eigenständig und unabhängig dazu verpflichtet, Steuern zu berechnen und abzuführen.“

Für Trader bedeutet das: Sie sind für die Abwicklung der steuerlichen Belange selbst zuständig. Der Broker Zeit die Gewinne 1:1 auf das angegebene Referenzkonto und die Trader müssen die steuerliche Abwicklung übernehmen.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer für deutsche Trader?

Wie hoch die XTB Abgeltungssteuer tatsächlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wohnort
  • Angehörigkeit einer Konfession: ja oder nein

Pauschal werden 25 % Abgeltungssteuer erhoben. Allerdings war das noch nicht alles, denn 5,5 % Solidaritätszuschlag kommen noch dazu. Damit ist der Mindeststeuerbetrag für Kapitalerträge auf 30,5 % festgesetzt. Trader, die einer kirchensteuerpflichtigen Konfession angehören, müssen zusätzlich mit einer weiteren Steuer rechnen. Abhängig vom Bundesland kann die Kirchensteuer zwischen 8-9 % variieren.

Berechnung der Abgeltungssteuer am Beispiel

XTB Steuern

Die Abgeltungssteuer wird nicht auf die gesamten Kapitalerträge fällig, was bei der Steuerzahlung einen enormen Unterschied macht. Stattdessen werden nur Kapitalerträge versteuert, die über dem individuellen Freibetrag von 801 €/1.602 € (für Ehepartner) liegen. Trader, die bei XTB das ganze Jahr geringere Gewinne erzielen, bleiben von der Steuerpflicht unberührt.

Nur, wenn die Kapitalerträge über 801 €/1.602 € steigen, sind sie für das Finanzamt interessant. Erzielen Trader beispielsweise im Jahr 1.500 € Gewinne, müssen davon 699 € (bei Alleinstehenden) versteuert werden. Ehepartner müssten in dem Fall gar keine Abgeltungssteuer zahlen.

Nehmen wir das Beispiel alleinstehender Trader:

  • Abgeltungssteuer ohne Kirchensteuer: 213,20 €
  • Abgeltungssteuer mit Kirchensteuer (Steuersatz von 8 %: 269,12 €

Wichtig ist, dass der Freibetrag für alle Kapitalerträge gilt und nicht nur für die erzielten Gewinne bei XTB. Wer noch bei einem anderen Broker aktiv ist oder Kapitalerträge über andere Quellen erzielt, muss diese summieren und die Abgeltungssteuer darauf berechnen.

Welche Unterlagen sind für die Abgeltungssteuer erforderlich?

Um überhaupt zu wissen, ob und welche Abgeltungssteuer gezahlt werden muss, ist der Blick auf die Kapitalerträge unerlässlich. Wer nur bei XTB handelt, kann sich auf der Kontoübersicht genau anzeigen lassen, wie die einzelnen Trades realisiert wurden. Der Broker bietet einen detaillierten Überblick über die gesamte Handelsaktivität und listet Gewinne und Verluste auf.

Diese Übersicht ist Grundlage für die Berechnung der Abgeltungssteuer und kann der Steuererklärung beigefügt werden. Da die XTB Abgeltungssteuer von den Tradern selbst übernommen werden muss, sind sie dafür verantwortlich, die Steuererklärung auszufüllen:

  • Mantelbogen der Steuererklärung
  • Anlage KAP

Ganz wichtig ist die Anlage zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Sie besteht aus einer Vorder- und Rückseite. Kapitalerträge, die im Inland erwirtschaftet werden, finden auf der Vorderseite Platz.

Muss jeder Trader Abgeltungssteuer zahlen?

Die Abgeltungssteuer muss immer dann gezahlt werden, wenn tatsächlich Kapitalerträge über einem bestimmten Limit liegen. Trader, die in Deutschland wohnhaft sind und beim Broker in Deutschland handeln, sind natürlich zweifelsohne steuerpflichtig. Gleiches gilt aber auch, wenngleich mit einigen Änderungen, für Händler, die beim Broker Ausland aktiv sind.

Es kann sein, dass die Steuern im jeweiligen Land des Brokers anders ausfallen und eine Nachversteuerung erforderlich ist. Damit die Trader auf der sicheren Seite sind, sollten sie immer die genaue Anlage KAP bei ihrer Steuererklärung ausfüllen, um die steuerlichen Belange zu klären. Erfahrungsgemäß meldet sich das Finanzamt, wenn Fragen offen sind bzw. eine andere Versteuerung stattfinden muss.

Befreiung von Steuerpflicht mit Kapitalfreistellungsaufträgen

Damit die Kapitalerträge nicht vollumfänglich versteuert werden müssen, sollten Trader unbedingt auf die Freistellungsaufträge achten. Sie werden jährlich gestellt und befreien bis zu einem gewissen Teil von der Steuer:

  • Alleinstehende: 801 € Steuerfreibetrag
  • Ehepartner: 1.602 € Steuerfreibetrag

Sämtliche Kapitalerträge, die innerhalb dieser Limits erzielt werden, sind steuerfrei und dürfen 1:1 behalten werden. Auch, wenn nur wenige Euro über dem Steuerfreibetrag liegen, sind diese steuerpflichtig.

Kann ich nicht benötigte Freistellungsbeträge in das nächste Kalenderjahr übernehmen?

Eine Frage, die sich smarte Händler mit Sicherheit stellen: Kann ich nicht verbrauchte Freistellungsbeträge von einem Jahr das nächste Jahr mitnehmen? Die Antwort: Nein, das ist nicht möglich, da der Freistellungsauftrag immer bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gilt.

Wer 801 € Freibetrag nicht voll ausgeschöpft, sondern beispielsweise noch 100 € übrig hat, kann diesen Betrag nicht mit das Folgejahr nehmen. Mit Beginn vom 1. Januar steht wieder der gleiche Freibetrag zur Verfügung.

Wie lassen sich Fragen zur XTB Abgeltungssteuer klären?

Wer Fragen zur XTB Abgeltungssteuer hat, sollte mit seinem zuständigen Finanzberater oder dem Finanzamt sprechen. Der Broker selbst übernimmt keine steuerliche Beratung, wie eindeutig aus den AGB hervorgeht. Deshalb finden sich im ansonsten umfangreich gestalteten FAQ-Bereich auch keine steuerrelevanten Themen.

Für alle anderen Fragen steht der Kundensupport natürlich über verschiedene Kommunikationswege bereit und kann beispielsweise kontaktiert werden über:

  • E-Mail
  • Telefon
  • Live-Chat

Erfreulicherweise gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Brokern sogar einen deutschen Kundensupport, der zu den Haupt-Trading-Zeiten für die Kunden erreichbar ist. Anfragen können natürlich auch am Wochenende über E-Mail gestellt werden, allerdings erfolgt die Beantwortung erst am darauffolgenden Montag oder Dienstag.

Ist XTB als Broker überhaupt seriös?

XTB Abgeltungssteuer sparen

XTB hat als Broker viel zu bieten, vor allem gleich mehrere Niederlassungen. Eine davon ist in Frankfurt am Main. Der Broker ist aber noch in vielen weiteren Ländern vertreten und verfügt über 15 Jahre Erfahrung am Markt. Ausgestattet mit Lizenzen in mehreren Ländern, finden die Trader nicht nur ihre Rechtssicherheit durch die Regulierungen, sondern können auch auf eine gewisse Einlagensicherung vertrauen.

Unzählige Auszeichnungen sprechen für sich

Für die Seriosität bei XTB sprechen auch die vielen Auszeichnungen. Der Broker hat es tatsächlich geschafft, in den letzten Jahren mehrere Anerkennungen für sein Trading-Angebot, die Konditionen und vieles mehr zu erhalten. 2018 wurde er beispielsweise als bester CFD Trading Provider ausgezeichnet.

Mit Demokonto selbst und Seriosität überzeugen

Wer sich selbst von der Seriosität überzeugen möchte, muss nicht gleich ein Trading-Konto mit eigenem Kapital eröffnen. Stattdessen gibt es das XTB Demokonto, auf dem Trader folgende Derivate finden:

  • über 3.000 globale CFDs
  • über 1.500 Aktien und 50 ETFs

Zusätzlich gibt es Zugang zur Trading-Plattform mit unzähligen Features und Tools sowie Zugang zur kostenlosen Trading-App. Weiterhin gibt es den Einblick persönlicher Experten mit Portfolio-Analyse und die Möglichkeit, in der eigenen Trading-Akademie Wissen zu vertiefen.

Fazit: XTB Abgeltungssteuer wird auch für deutsche Trader fällig

XTB ist als Broker auch in Deutschland aktiv, allerdings übernimmt er nicht die Abwicklung der Abgeltungssteuer für die Trader. Händler, die Kapitalerträge erzielen, müssen die Versteuerung beim Finanzamt selbst verantworten. Das bedeutet: Die Gewinnauszahlung erfolgt durch XTB direkt auf das angegebene Referenzkonto der Händler. Mit ihrer Jahressteuererklärung füllen Trader die Anlage zu Kapitalerträgen aus und geben deren genaue Höhe an.

Wurden Kapitalerträge im Rahmen der Freibeträge erzielt, wird die Abgeltungssteuer nicht fällig. Kapitalerträge darüber hinaus werden allerdings mit 25 % pauschal und zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert. Gehören die Trader einer Konfession an, komme noch einmal 8 % bis 9 % für die Kirchensteuer dazu. Geben die Händler ihre Kapitalerträge in der Jahressteuererklärung nicht an, machen sie sich strafbar. Da der Broker seine AGB ausdrücklich darauf hinweist, dass er die steuerlichen Belange Trader nicht regelt.

Richard verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung an den Finanzmärkten. Seine Artikel werden zudem bei CNBC, NASDAQ, Economy Watch, Motley Fool und Wired Magazine veröffentlicht.