Consorsbank Konto auflösen: allgemeine Informationen
Gegenwärtig bietet die Consorsbank eine Reihe unterschiedlicher Konten für ihre Kunden an. Neben einem gewöhnlichen Girokonto für den Zahlungsverkehr, gibt es noch ein Tagesgeldkonto für Sparer mit einem top-Zinssatz für Neukunden von 4,00% für 6 Monate und einer maximalen Anlagesumme von 1.000.000 Euro. (nach max. 12 Monaten 0,80% p.a.). Außerdem kann man noch von einer 100 Euro Prämie profitieren, wenn das Volumen auf dem Depot nach 8 Monaten mind. 10.000 Euro beträgt.
Wer mit Wertpapieren handeln möchte, dem stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Depot mit Verrechnungskonto
- TraderKonto für den Handel mit Wertpapieren
- Eurex Konto für den Handel mit Fremdwährungen
Für Trader zwischen 18 und 25 Jahren gibt es noch ein Young Trauer Konto mit günstigen Konditionen.
Jedes dieser Konten muss gesondert aufgelöst werden. Hier lohnt sich ein Blick in die Konditionen des jeweiligen Angebots. Für die Auflösung von bestimmten Konten kann es eine Kündigungsfrist geben.
Bedenken Sie auch, dass Sie bei einem Tagesgeldkonto und TraderKonto auch ein Girokonto zusätzlich eröffnen können. Auch wenn Sie dieses separate Konto danach nicht nutzen, müssen Sie es trotzdem extra kündigen, falls Sie nicht mehr Kunde von Consorsbank sein möchten.
Ebenfalls können Sie bei einem Girokonto sowohl ein Verrechnungskonto, als auch ein Wertpapierdepot eröffnen. Wenn Sie das Girokonto kündigen, müssen Sie auch hier die beiden anderen zusätzlich schließen.
Mit dem Girokonto bei Consorsbank bekommen Sie gleichzeitig die Möglichkeit, bei entsprechender Bonität, auch eine Kreditkarte kostenlose zu nutzen. Bedenken Sie dabei, dass im Fall der Auflösung, die Karte mit abgegeben werden muss.
Vor der Kontoauflösung
Wenn man sich entschließt, das Konto bei Consorsbank, das zusätzlich auch mit einem Depot geführt wurde, endgültig aufzulösen, dann sollte man sich vorher auf die Suche nach einer neuen Bank bzw. einem neuen Anbieter begeben, der unter anderem ein Depot anbietet. Im Aktien Broker Vergleich überzeugen viele Dienstleister durch kostenlose Depotführung und günstige Orderabwicklung, so dass Sie auch in relativ kurzer Zeit schnell fündig werden. Einige Dienstleister bieten in regelmäßigen Abständen Sparaktionen, bei denen beispielsweise der Ausgabenaufschlag gänzlich entfällt. Die Suche nach einem neuen Anbieter ist notwendig, damit die übrig gebliebenen Wertpapiere auf das neue Depot übertragen werden.
Nachdem Sie einen neuen Anbieter gefunden haben, müssen Sie Ihre Wertpapiere vom bestehenden Consorsbank Depot auf das neu eröffnete Depot bei der anderen Bank oder bei dem anderen Broker übertragen. Diesen Vorgang können Sie ganz bequem über das Kündigungsformular veranlassen.
Falls auf Ihrem Verrechnungskonto oder Trader Konto noch Guthaben vorhanden ist, dann sollte auch dieses Geld auf ein neues Konto übertragen werden.
Im Broker Vergleich punktet die Consorsbank durch kostenfreie und schnelle Auflösung eines Wertdepots oder eines Trader Kontos, so dass auch das Guthaben in kurzer Zeit auf dem neuen Konto vorhanden ist und auch die Wertpapiere verhältnismäßig schnell übertragen werden.
Consorsbank Konto auflösen: der Fall des Gemeinschaftskontos
Es gibt unterschiedliche Situationen im Leben, wenn man ein Konto auflösen möchte. So ist es oft üblich nach der Heirat, zusammen mit dem Ehepartner, ein gemeinsames Konto zu eröffnen. Die erste Überlegung wäre natürlich ein Einzelkonto in ein gemeinsames Konto umzuwandeln. Doch was in der Theorie sinnvoll erscheint, ist in der Praxis kaum umsetzbar. Wenn beide Ehepartner ein Gemeinschaftskonto führen möchten, müssen beide Ihr bestehendes Consorsbank Konto auf dem gängigen Weg auflösen und mit einem gemeinsamen Antrag ein neues eröffnen.
Im umgekehrten Fall, bei einer Scheidung oder bereits bei getrenntlebenden Ehegatten, ist es oft sinnvoll ein gemeinsames Konto bei der Consorsbank aufzulösen. Grund dafür sind oft vorkommende Streitigkeiten bezüglich des auf dem Gemeinschaftskonto vorhandenen Guthabens oder Schulden. Nach der derzeitigen Rechtsprechung steht das gemeinsame Guthaben auf dem Konto beiden Parteien jeweils zur Hälfte zu, unabhängig davon woher dieses Guthaben stammt. Dies wird im §428 BGB geregelt. In Ausnahmefällen muss es der jeweilige Ehegatte beweisen, dass mehr als die Hälfte des eingezahlten Geldes nur ihm gehört oder beide müssen vorher, etwa im Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben.
Auch bezüglich der Verbindlichkeiten hat sich der Gesetzgeber klar geäußert. Wenn sich das Gemeinschaftskonto im Minus befindet, dann haften nach §421 BGB beide Kontoinhaber als Gesamtschuldner.
Um ein gemeinsames Konto bei der Consorsbank aufzulösen, müssen jedoch beide Ehepartner einverstanden sein. Das gemeinsame Guthaben wird dann zur Hälfte auf beide ehemalige Kontoinhaber aufgeteilt.
Consorsbank Konto auflösen: nach einem Todesfall
Wenn der Inhaber eines Girokontos, Tagesgeldkontos oder Depots mit Verrechnungskonto stirbt, dann müssen sich seine Erben um den Nachlass kümmern. Zunächst lohnt es sich zu prüfen, ob bei dem jeweiligen Consorsbank Konto Schulden vorhanden sind. Falls das zutrifft, dann können Sie das Konto nur dann auflösen, wenn Sie die Schulden begleichen. In diesem Fall haben Sie nach § 1942 BGB die Möglichkeit das Erbe innerhalb von 6 Wochen, nachdem Sie es erfahren haben, auszuschlagen. Dann müssen Sie das bestehende Consorsbank Konto auch nicht mehr auflösen. Die restlichen Formalitäten wird für Sie die Consorsbank erledigen.
Sollten Sie keine Aufzeichnungen darüber finden, dann können Sie sich mit dem Kundensupport von Consorsbank in Verbindung setzen. Unter Vorlage von Stammbuch, Sterbe-, Heirats- und Geburtsurkunde erhalten Sie normalerweise Auskünfte über die jeweiligen Kontostände und Verbindlichkeiten. Eine andere Möglichkeit ist es einen Nachforschungsauftrag beim Bundesverband Deutscher Banken (BdB) in die Wege zu leiten.
Es gilt dabei zu beachten, dass Sie auf keinen Fall vorerst einen Erbschein beantragen sollten, da Sie ihn nur dann erhalten, wenn Sie das Erbe annehmen.
Möchten Sie das Erbe nicht ausschlagen, dann benötigen Sie unter Umständen den Erbschein, da Sie in vielen Fällen nur mit diesem das Konto auflösen können. In einigen Fällen, wenn es beispielsweise um kleinere Beträge auf dem Konto geht, reicht auch eine Vollmacht, ein Testament oder ähnliches aus.
Consorsbank Konto auflösen: Checkliste
Um das Konto aufzulösen, scrollen Sie nach unten bis Sie das dunkle untere horizontale Menü sehen. Klicken Sie dort in der ersten Spalte von rechts unter „Service & Beratung“ den Menüpunkt Formulare an. Auf der neuen Seite wählen Sie im mittleren Menü den Punkt „Girokonto“. Unter dem Oberpunkt „Sonstige Aufträge“ finden Sie nun das Formular „Kontoauflösung/Depotauflösung“.
Falls Sie in Ihrem Browser die Pop Up Fenster deaktiviert haben, dann sollten Sie diese vorher aktivieren. Eine entsprechende Anleitung für ihren jeweiligen Browser finden Sie im Internet. Wenn Sie die Pop Up Funktion nicht aktiviert, dann wird das Kündigungsformular nicht geöffnet.
Nachdem Sie die Pop Up Fenster aktiviert haben, können Sie nun mit der Kontoauflösung beginnen.
Sie werden zunächst gebeten im großen Textfeld einen Kündigungsgrund abzugeben. Danach öffnet sich im neuen Fenster das Kündigungsformular. Dieses Formular sollte vollständig ausgefüllt und per Post an die Consorsbank zugesandt werden.
Auf der ersten Seite des Formulars finden Sie eine Checkliste. Je nachdem, welche Leistung Sie bei Consorsbank in Anspruch genommen haben, müssen Sie die jeweiligen Punkte in der Checkliste erfüllen.
Folgende Punkte müssen Sie jedoch auf jeden Fall erfüllen:
- Sie müssen Antrag auf Konto bzw. Depotauflösung ausfüllen. Dabei müssen alle Konto- bzw. Depotinhaber oder deren gesetzliche Vertreter unterschreiben
- Es sollte ein Referenzkonto angegeben werden, auf welches das eventuell vorhandene Guthaben überwiesen werden soll
- Falls nötig, müssen Sie dafür sorgen, dass negative Kontostände ausgeglichen werden
- Sie müssen Ihrem Antrag sämtliche ausgestellte Karten beilegen
Consorsbank Konto auflösen: Formular ausfüllen
Im Formular von Consorsbank zur Konto bzw. Depotauflösung müssen Sie als Erstes persönliche Angaben zu allen Kontoinhabern machen.
Im zweiten Punkt kreuzen Sie an, mit welchen Leistungen Sie die Consorsbank genau beauftragen. Hier können Sie sowohl ein Girokonto oder Tagesgeldkonto als auch ein Depot- und Verrechnungskonto inklusive aller Unterkonten auflösen lassen. Sie können aber auch nur ein Unterkonto auflösen lassen.
Im Rahmen der Auflösung wird sich die Consorsbank um alle Belange rund um Ihr Konto kümmern und kann je nach Ihrer Ausgangslage einige zusätzliche Aufgaben erledigen. So werden, falls vorhanden, alle Sparpläne aufgelöst. Falls erwünscht, können Sie Ihr Guthaben auf einem Währungskonto in einer bestimmten Währung auf ein neues Währungskonto übertragen. Falls Sie kein neues Währungskonto besitzen, dann wird das restliche Guthaben auf Ihrem Währungskonto bei Consorsbank konvertiert und auf Ihr Referenzkonto überwiesen.
Natürlich müssen im Zusammenhang mit der Auflösung ihres Kontos auch sämtlich konkrete Maßnahmen durchgeführt werden. So können Sie ankreuzen, dass das eventuell vorhandene Kontoguthaben ebenfalls auf ein Referenzkonto überwiesen wird oder, dass Ihre Wertpapiere in Ihrem Auftrag verkauft werden und das daraus resultierende Guthaben auch überwiesen wird.
Falls Ihr Konto verpfändet wurde, dann können Sie dieses Konto nur dann schließen, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist. Haben Sie Ihr Girokonto als eine GeldKarte aufgeladen? Das ist auch kein Problem, denn Consorsbank wird den übrig gebliebenen Betrag wieder entladen.
Consorsbank Konto auflösen: Formular ausfüllen
Sie können natürlich Ihre handelbaren und nicht handelbaren Wertpapiere auch auf ein anderes Depot übertragen. Als Zieldepot kann entweder
- Ihr eigenes Depot
oder - das Depot Ihres Ehepartners bzw. Ihr Gemeinschaftsdepot
- das Depot eines Dritten Im Rahmen der Schenkung
- das Depot eines Dritten ohne Schenkung
dienen.
Wenn die Wertpapiere nicht auf Ihr eigenes, sondern auf ein externes Depot übertragen werden, dann wird Consorsbank immer eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt übermitteln. Werden die Wertpapiere auf Ihren Ehepartner, auf ein Gemeinschaftsdepot oder auf Dritte im Rahmen der Schenkung übertragen, dann folgt eine Mitteilung über unentgeltliche Übertragung. Anderenfalls (ohne Schenkung) wird die Übertragung als ein Verkauf angesehen. In diesem Fall müssen Sie alle entsprechenden Steuerabgaben entrichten.
Wenn Sie keine Angabe über das Zieldepot machen, dann wird Ihre Übertragung pauschal als Verkauf angesehen.
Danach müssen Sie noch das Referenzkonto mitteilen, um das eventuell vorhandene Guthaben oder Zinsen auszahlen zu lassen.
Auch Anteilsbruchteile werden bei externem Depotübertrag verkauft und auf das neue Depot überwiesen. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt bestehende Kauf- oder Verkaufsorders haben, dann werden Sie bei Depotübertrag ebenfalls gelöscht.
Daraufhin folgt der Name des Depot-Empfängers mit der Steueridentifikationsnummer des Empfängers.
Im letzten Punkt können Sie noch angeben, ob Sie Ihrem Antrag neben der eigentlichen Girocard, auch noch gegebenenfalls vorhandene Kreditkarten oder Zusatzkarten beifügen möchten.
Den unterschriebenen Antrag müssen Sie unbedingt im Original an die postalische Adresse der Consorsbank übersenden.
Consorsbank Konto auflösen: Wertlosausbuchung
Falls Sie zusätzlich ein Depot bei Consorsbank besitzen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass auch wertlose Aktien ausgebucht werden. Dieser Vorgang nennt sich Wertlosausbuchung. Scrollen Sie dazu auf der Homepage von Consorsbank nach ganz unten bis Sie das dunkle untere horizontale Menü sehen. Klicken Sie dort in der ersten Spalte von rechts unter „Service & Beratung“ den Menüpunkt Formulare an. Auf der neuen Seite wählen Sie im mittleren Menü den Punkt „Depots, Konten“. Unter dem Oberpunkt „Sonstige Aufträge“ finden Sie nun das Formular „Wertlosausbuchung“.
In das Formular tragen Sie neben dem Namen des Depotinhabers auch die Informationen zu verbuchten Wertpapieren. Sie müssen dabei Ihre Depotnummer angeben, die genaue Bezeichnung Ihres Wertpapieres, die WKN oder ISIN und die Anzahl der Wertpapiere dieser Gattung.
Dieses Formular müssen Sie nun vollständig ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift an Consorsbank entweder postalisch oder per Fax übersenden.
Es ist weiterhin zu beachten, dass pro Aktiengattung gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis eine Gebühr in Höhe von 19,95 Euro erhoben wird. Es gibt jedoch Gattungen, bei denen diese Gebühr entfällt. Das sind insbesondere nicht übertragbare Wertpapiere. Falls Ihre Aktien übertragbar sind, dann erhalten Sie in der Regel in Ihrem Online Archiv ein Terminanschreiben mit der Bitte sich bezüglich Ihrer Aktien zu entscheiden. Falls Sie über den Status Ihrer Aktien unsicher sind, dann setzen Sie sich mit dem Kundensupport in Verbindung.
Details beachten, um das Consorsbank Konto problemlos aufzulösen
Consorsbank bietet eine Reihe von unterschiedlichen Konten und damit verbundenen Depots für Wertpapiere. Wenn Sie ein solches Konto kündigen, dann lohnt es sich auch gleich zu überlegen, ob nicht auch andere Konten, falls vorhanden auch aufgelöst werden sollen.
Unsere Consorsbank Erfahrungen zeigen, dass eine Kontoauflösung in der Regel schnell und ohne Komplikationen vollzogen wird. Jedoch wird es oft empfohlen, sich noch vor der Kündigung mit Support von Consorsbank in Verbindung zu setzen, um alle Schritte bis zur Kontoauflösung zu besprechen. Denn je nach Ihrer aktuellen Situation müssen Sie viele Einzelheiten beachten, damit die Kontoauflösung auch wirklich gelingt. So ist es beispielsweise bei einem Depotübertrag notwendig einen neuen Anbieter zu finden, um sämtliche Wertpapiere zu übertragen. In einigen anderen Fällen müssen zusätzliche Maßnahmen unternommen werden. So ist es beispielsweise bei der Auflösung des Gemeinschaftskontos zwingend erforderlich, dass beide Ehepartner einverstanden sind. Bei Todesfall benötigt man für die Auflösung des Kontos vom Verstorbenen in der Regel einen Erbenschein.
Die wertlosen Aktien müssen bei einem Depotübertrag oder Auflösung des Traderkontos ausgebucht werden
Ihr Konto darf zum Zeitpunkt der Auflösung nicht verpfändet werden. Anderenfalls müssen Sie zunächst die Auflösungserlaubnis vom Gläubiger einholen. Außerdem darf das Konto keinen negativen Saldo aufweisen.
Die Consorsbank kommt insgesamt ihrem Ziel auch bester Aktien Broker zu werden sehr nahe, nicht zuletzt, weil sie ausführliche und detaillierte Beschreibungen bezüglich der Kontoauflösung liefert. Wenn Sie alle wichtigen Details beachten, dann sollte Ihrer Kontoauflösung nichts im Wege stehen.