Vorbereitungen, die für den Börsengang nötig sind
Aktien Neuemissionen – so funktioniert der Vorgang: Ungefähr ein Jahr vergeht, bis ein Unternehmen an die Börse gehen darf. Darüber hinaus sind zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Auch der Prozess ist im Allgemeinen für das Unternehmen recht kostspielig. Aus diesem Grund prüfen viele Firmen bereits vor der Entscheidung, an die Börse zu gehen, ob sie die Börsenreife bereits erreicht haben. Die Überprüfung übernehmen IPO Berater, die bankenunabhängig tätig sind. Kommen diese zu einem positiven Schluss, so muss sich das Unternehmen im Anschluss auf die Suche nach Emissionsbanken begeben, die gegen ein Entgelt den Börsengang des Unternehmens begleiten.
Wann lohnt sich eine neue Emission?
Sobald das Unternehmen eine Bank gefunden hat und die Transaktionsstruktur feststeht, wird eine sogenannte Due-Diligence- vorgenommen. Dabei prüft man die finanzielle und rechtliche Situation des Unternehmens. Anschließend bürgen die damit beauftragten Wirtschaftsprüfer mit dem sogenannten „Comfort Letter“ damit, dass die Zahlen ihre Richtigkeit haben. Im Anschluss daran werden „Research Reports“ durch die Konsortialbanken erstellt. In diesen wird der aktuelle Zustand sowie das Marktpotenzial des Unternehmens beschrieben. Ebenfalls enthalten sind Risiko- und Chancen-Analysen, Wettbewerbsanalysen, aktuelle Unternehmensentwicklungen sowie die bisherige Geschichte des Unternehmens. Die Research Reports werden erstellt, damit ein realer Börsenwert des Unternehmens ermittelt werden kann. Sie tragen gleichzeitig dazu bei, dass eine Festsetzung des Emissionspreises vorgenommen werden kann. Dieser wird entweder zu einem Festpreis, per Auktionsverfahren oder per Preisspanne festgelegt.
Tipp: Neuemissionen sind für all jene Anleger geeignet, die von positiven Zukunftsaussichten eines Unternehmens ausgehen. Dementsprechend können sie auf einen Anstieg des Aktienkurses setzen.
Was passiert während der Zeichnungsfrist?
Während der Zeichnungsfrist werden die Aktien nunmehr öffentlich angeboten. In dieser Zeit müssen sich die Interessenten entscheiden, welche Aktien sie zu welchem Höchstpreis kaufen möchten. Für den Fall, dass die Nachfrage größer ist als das Angebot, spricht man von einer Überzeichnung der Neuemission. Kommt es dazu, steigt der Aktienkurs mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem Börsengang deutlich an. Werden dagegen nicht alle vorhandenen Aktien gezeichnet, so ist mit einer Kurssenkung zu rechnen. Das Orderbuch wird nach der Zeichnungsfrist geschlossen. Nunmehr werden die Aktien zugeteilt. Der Emissionspreis, der sich im Normalfall nach Angebot und Nachfrage richtet, wird endgültig festgelegt. Anschließend wird eine Eintragung der Aktien im Handelsregister vorgenommen. Die Aktie wird am Tag des Börsengangs erstmals mit der sogenannten „ersten Notierung“ an der Börse gehandelt. Bei der „Erstnotiz“ handelt es sich also um den ersten Börsenkurs, der für das jeweilige Wertpapier Gültigkeit hat.
Vorteile, die das Unternehmen vom Börsengang hat
Unternehmen gehen zumeist deshalb an die Börse, weil sie neues Kapital brauchen. Das neue Kapital wird im Idealfall eingesetzt, um das Eigenkapital zu festigen oder wichtige Investitionen zu bezahlen. Auch die Verringerung der Fremdkapitalkosten oder die Deckung des Eigenkapitalbedarfs sind Gründe für ein Unternehmen, an die Börse zu gehen. Allerdings ist es auch möglich, dass das Unternehmen vom Alteigentümer auf diesem Wege verkauft werden soll. Deshalb ist es Anlegern generell anzuraten, stets die Beweggründe für den Börsengang eines Unternehmens zu prüfen, bevor sie sich für eine Investition entscheiden.
Beim IPO dabei sein – Was ist zu beachten?
Viele IPOs werden heutzutage bei institutionellen Anlegern platziert. Dies bringt für die Unternehmen den Vorteil mit sich, dass sie Arbeitsaufwand und Zeit einsparen und den Gewinn besser kalkulieren können. Nur ein kleiner Teil geht heutzutage über den Streubesitz an private Anleger. Haben Privatanleger Zugriff auf Neuemissionen, so handelt es sich dabei meist um weniger attraktive Börsengänge. Bei IPOs ist aus diesem Grund für die Privatanleger die Wahl der jeweiligen Bank entscheidend. Es gibt jedoch zuweilen keine Bank, die sich grundsätzlich dadurch auszeichnet, den eigenen Kunden neue Wertpapiere vermitteln zu können. Die Auswahl ist je nach Bank sehr unterschiedlich. Auch bemühen sich die Geldinstitute nur dann um Wertpapiere, wenn unter den Kunden die Anfrage auch potenziell hoch sein wird. Je nach Bank erhalten die Kunden eine Information über E-Mails oder die Webseite, wenn es neue Börsengänge gibt, bei denen sie Aktien kaufen können.
Tipp: Vor der Zeichnung einer Neuemission oder dem schnellen Kauf nach der Erstnotiz sollten Anleger Informationen über das jeweilige Unternehmen einholen. Der sogenannte Emissionsprospekt kann hierfür verwendet werden. In diesem muss das Unternehmen über Chancen und Risiken sowie Geschäftsaussichten informieren. Das von den Emissionsbanken herausgegebene Prospekt ist in der Regel auch über die Webseiten der entsprechenden Unternehmen zu finden (Investor Relations).
Chancensteigerung durch Verteilung der Wertpapiere
Privatanleger können ihre Chancen erhöhen, wenn sie ein Aktiendepot bei mehr als einer Bank führen. Das finanzielle Risiko ist in diesem Zusammenhang relativ gering, weil die Depotführungsgebühren erheblich gesunken sind und Aktiendepots in der Regel problemlos gekündigt werden können. Natürlich legen die Banken im Normalfall darauf Wert, dass sie bei der Vergabe auf solvente und langjährige Kunden zugreifen können. Dennoch ist die Chance auf eine Zuteilung generell höher, wenn man bei mehreren Geldinstituten eine entsprechende Zuteilung wirbt.
Neuemissionen Aktien vorbörslich handeln
Bei guten IPOs ist eine vollständige Zuteilung sehr selten. Die Chancen auf Neuemissionen Aktien lassen sich aber noch auf weitere Arten steigern. Anleger, die sich zum Beispiel nur auf ihren Online-Broker verlassen wollen, können Neuemissionen bei den meisten Anbietern auch vorbörslich handeln. Am Tag der Erstnotiz erfolgt sodann die Auslieferung. Hier spekulieren die Anleger darauf, die Aktien zu einem günstigeren Preis zu erwerben. Allerdings geht damit das Risiko einher, dass die Preisbildungsspanne weniger nach oben als mehr nach unten ausgereizt wird. Aus diesem Grund warten Anleger, die weniger spekulativ orientiert sind, den Börsengang eines Unternehmens einfach ab, in der Hoffnung, dass sich der Aktienkurs in der Anfangszeit unter dem Emissionspreis bewegt.
Tipp: Für Neuemissionen gilt in puncto Sicherheit das Gleiche wie für alle Aktien.
Darauf müssen Privatanleger bei Neuemissionen achten
Als Anleger sollten Sie nicht vergessen, dass Unternehmen vor dem Börsengang wahrscheinlich gut beworben werden. Insbesondere gilt dies für die Zeit, bevor über die endgültige Preisspanne entschieden wird. Der Grund hierfür ist folgender: Je höher die Nachfrage ausfällt, desto mehr Kapital bekommt ein Unternehmen beim Börsengang. Dementsprechend werden schlechtere Geschäftszahlen und Risiken natürlich weniger kommuniziert als die Vorteile. Für private Anleger heißt das, dass sie bei Neuemissionen Aktien eigene Recherchen anstellen müssen, um Hintergrundinformationen zu erhalten.
Privatanleger sollten sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten können, bevor sie Aktien zeichnen.
- Ist die Geschäftsidee zukunftsträchtig?
- Hat die Branche Wachstumspotenzial?
- Können der Umsatz, der Cashflow und die Eigenkapitalquote mit konkurrierenden Unternehmen mithalten?
- Wie sehen im direkten Branchenvergleich die Kennzahlen für das Unternehmen aus?
- Hat das Unternehmen Schulden, und wenn ja, wie hoch sind die Schulden?
- Ist eine nachhaltige Arbeitsweise zu erkennen?
- Wie lange ist das Unternehmen bereits tätig?
- Konnte es schon Gewinne erzielen?
- Welche Unternehmen zählen zu den Hauptkonkurrenten des Unternehmens?
- Gibt es im Vergleich zur Konkurrenz Alleinstellungsmerkmale?
- Warum will das Unternehmen an die Börse gehen?
- Wofür soll das durch die Neuemissionen generierte Kapital eingesetzt werden?
Tipp: Nicht immer ist es empfehlenswert, direkt beim Börsengang dabei zu sein. In einigen Fällen kann es sogar sinnvoller sein, zunächst den ersten Quartalsbericht abzuwarten. Auch dann lassen sich noch immer gute Kursanstiege mitnehmen. Riskante Anlagen lassen sich aber auf diese Weise vermeiden.
Aktien bei einer Bank des Emissionskonsortiums zeichnen
Trader, die Aktien einer Neuemission erwerben möchten, können dies auf zwei verschiedenen Wegen vornehmen. Zunächst ist es möglich, die Aktien bei einer Bank des Emissionskonsortiums zu zeichnen, bevor sie an die Börse gelangen. Sollten mehr Zeichner (Interessenten) als Aktien vorhanden sein, so werden die Aktienzuge los bzw. aufgeteilt. Für den Fall, dass die Aktien zugeteilt werden, bekommt der Zeichner die Aktie zum Platzierungskurs.
Aktien an der Börse kaufen
Der zweite Weg, den Anleger gehen können, um Aktien einer Neuemission zu kaufen, stellt der direkte Kauf an der Börse dar. Möglich wird dies, sobald eine Aktie erstmalig an der Börse notiert bzw. gehandelt wird. Im Zuge der ersten Notierung unterliegen die Aktien danach aber auch dem Angebot und der Nachfrage. Das bedeutet, dass sie im Preis unter den Platzierungskurs sinken oder darüber steigen können. In diesem Fall spekulieren zahlreiche Anleger auf einen schnellen Anstieg, um relativ schnell Kursgewinne zu generieren.
Vorteile | Nachteile |
– bei schnell steigenden Kursen nach der Neuemission sind kurzfristige Gewinne möglich | – bei negativer Unternehmensentwicklung keine Dividende |
– hohe Flexibilität durch den täglichen Handel an der Börse | – bei negativer Unternehmensentwicklung sind Verluste möglich |
– bei positiver Unternehmensentwicklung sind langfristige Gewinne und Dividenden möglich |
Wenn Sie sich über die Zukunftsaussichten eines Unternehmens nicht sicher sind, warten Sie nach der Neuemission eine Weile ab. Wenn die öffentliche Aufmerksamkeit und die PR-Aktionen abgeklungen sind, kommt es in der Regel zu einem Einpendeln der Kurse. Dann kann eine bessere Beurteilung des Unternehmens vorgenommen werden.
Begriffserklärungen: Von IPO bis Listing
Neuemission, IPO, SPO, Going Public, Listing – viele Fachbegriffe aus der Welt des Tradings werden selbst von Experten manchmal nicht korrekt verwendet.
1. Neuemission
Die Neuemission, auch Initial Puclic Offering (IPO), ist die klassische Form des Börsengangs. Über ein „erstes öffentliches Angebot“ werden die Unternehmensaktien, bevor sie zum Handel an die Börse gebracht werden, der Öffentlichkeit zur Zeichnung angeboten.
Handelt es sich bereits um eine börsennotierte Aktie, und ist angedacht, über ein erneutes öffentliches Angebot Anteile aus dem Besitz dem Streubesitz zuzuführen, so ist von einer „Zweitplatzierung“ bzw. einem Secondary Public Offering (SPO) die Rede.
Zuletzt wird für den Börsengang auch der Ausdruck „Going Public“ verwendet. Damit soll betont werden, dass ein Unternehmen, das zuvor nicht an einer Börse notiert war, nunmehr den Weg an die Börse wagt.
2. Listing
Das Listing wird in Fachkreisen auch als „Börsengang light“ beschrieben. Es handelt sich dabei um die einfache Notierungsaufnahme. Sie erfolgt häufig im Freiverkehr. Dieser ist, im Gegensatz zum regulierten Markt, in gesetzlicher Hinsicht kein organisierter Markt. Die Zulassungsvoraussetzungen sind weniger streng. Im Allgemeinen ist das Listing einfacher zu handhaben. Letztlich muss nur die Zulassung zum Handel erzielt werden. Käufer für die Aktien müssen hingegen nicht geworben werden. Dementsprechend ist die Liquidität der notierten Wertpapiere auch geringer. Die Absicht hinter dem Listing: Belegschafts- und Altaktionäre wollen ihre Anteile besser verkaufen können und eine Marktbewertung bekommen.
3. Cold IPO
Beim „Cold IPO“ handelt es sich schließlich um einen Sonderfall. Hierbei schlüpfen Unternehmen in den „Börsenmantel“ einer schon an der Börse notierten Aktiengesellschaft. Damit umgehen sie die bürokratischen Schritte für eine Umwandlung in eine AG und die entsprechende Börsenzulassung. Zunächst wird an der Mantelgesellschaft die Mehrheit erworben. Anschließend wird durch die Hauptversammlung durch eine Sacheinlage eine Erhöhung des Kapitals beschlossen. Auch die Satzung wird angepasst und eventuelle eine Namensänderung vorgenommen.
Aktien Neuemissionen: Beteiligung an einer AG vor dem Börsengang
Die erstmalige Herausgabe eines Wertpapiers an der Börse wird als Neuemission bezeichnet. Im Englischen gibt es hierfür eine Kurzform, IPO, die für Initial Public Offering steht. Die Neuemission dient in erster Linie den Zweck, neues Kapital zu beschaffen. Aktienkäufer erhalten hierüber die Möglichkeit, sich an einem Unternehmen zu beteiligen, das sich aus ihrer Sicht in Zukunft positiv entwickeln wird. In der Regel werden neue Emissionen von einer Emissionsbank bzw. einem Geldinstitut oder einem Emissionskonsortium (Zusammenschluss verschiedener Banken) vorgenommen. Dabei nimmt die Emissionsbank entweder die neuen Aktien in Kommission oder aber sie kauft diese zu einem festen Kurs und verkauft sie zu einem höheren Kurs an der Börse. Neuemissionen Aktien sind sehr publikumswirksam, da sie die Hoffnung von interessierten Anlegern schürfen, in ein wachstumsstarkes Unternehmen zu investieren. Soll eine Neuemission preislich beurteilt werden, so nimmt man als maßgebende Zahl für einen gerechtfertigten Kaufpreis das Verhältnis zwischen dem Emissionspreis und dem unternehmerischen Jahresgewinn. Daran lässt sich ablesen, wie das Unternehmen im Vergleich zum Gesamtmarkt oder auch zur eigenen Branche bewertet wird.
Sie möchten neue Aktien eines Unternehmens zeichnen? Unser Tipp für Sie: Nehmen Sie gleich einen Aktien Broker Vergleich vor, um einen geeigneten Partner für die Umsetzung Ihrer Investition zu finden.