Gewinne aus Aktien sind Kapitalerträge und müssen versteuert werden. Auf Gewinne aus Aktien gilt seit 2009 eine Abgeltungssteuer, die Spekulationssteuer ist damit weggefallen. Bislang sind in Deutschland nur die Gewinne aus Aktien steuerpflichtig. Verluste aus Aktien können mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Eine Stempelsteuer auf jede Transaktion wird in Deutschland noch nicht erhoben.
Ihr Kapital ist in Gefahr
Die Spekulationsfrist von einem Jahr ist weggefallen. Aktiengewinne unterliegen seitdem der Abgeltungssteuer, unabhängig, wie lange die Aktien gehalten werden. Es gibt inzwischen Forderungen nach einer umfassenderen Spekulationssteuer auf Aktien. Bei der Versteuerung können Freibeträge ausgeschöpft werden. Die Steuer muss nur bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrages gezahlt werden.
Table of contents
- Aktien Steuern: Welche Steuern fallen an?
- Aktien Besteuerung: Welche Freibeträge gelten?
- Spekulationssteuer Aktien und die Änderung bei der Spekulationsfrist
- Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar
- Wird es künftig noch eine weitere Spekulationssteuer auf Aktien geben?
- Sorge um Kapitalflucht
- Trotz Abgeltungssteuer geht an Aktien kein Weg vorbei!
- Zusammenfassung
Aktien Steuern: Welche Steuern fallen an?
Besitzen Sie Aktien und verkaufen Sie diese, da die Kurse gestiegen sind und Sie die Kursgewinne mitnehmen möchten, handelt es sich um Kursgewinne aus Veräußerungsgeschäften. Die Gewinne aus Aktien gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Steuerpflicht. Seit 2009 gilt eine steuerliche Gleichbehandlung für private Kursgewinne, Zinsen und Dividenden.
Das Gesetz wurde zur Erleichterung der Besteuerung eingeführt. Die Spekulationssteuer für Aktien gilt seit 2009 nicht mehr. Stattdessen unterliegen Aktien und deren Gewinne der Abgeltungssteuer.
Die Abgeltungssteuer (die Spekulationssteuer für Aktien) wurde 2009 eingeführt und ist bei Aktien- und Wertpapieranlagen die wichtigste Steuer. Es handelt sich dabei um eine Quellensteuer, die direkt vom Aktiendepot abgeführt wird. Diese Steuer liegt bei 25 Prozent auf den Gewinn. Zusätzlich wird noch ein Solidaritätszuschlag erhoben. Mitglieder der Kirche müssen auch noch die Kirchensteuer bezahlen. Bei der Besteuerung bestehen keine einkommensabhängigen Unterschiede.
- Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
- fällt auf Kursgewinne und Dividenden an
- Freibetrag von 801 € pro Person und Jahr
- bei deutschen Broker wird die Abgeltungssteuer direkt abgeführt
- bei ausländischen Brokern müssen Sie die Gewinne in der Steuererklärung angeben
Als privater Anleger müssen Sie sich nicht um die Abführung der Steuer kümmern. Das übernimmt die depotführende Bank oder der Online-Broker, sofern sie ihren Sitz in Deutschland hat. Einen Online-Broker für Aktien können Sie im Aktien Broker Vergleich finden. In der Steuererklärung müssen Sie darüber keine Angaben machen. Lediglich dann, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, sollten Sie das in der Steuererklärung angeben, um sich die Differenz erstatten zu lassen.
Bei der Besteuerung der Aktien gelten Freibeträge, die Sie ausschöpfen können (801,-€ pro Person und Jahr). Eine Steuer müssen Sie auf die Gewinne von Aktien nur dann zahlen, wenn der Steuerfreibetrag überschritten wird.
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Aktien Besteuerung: Welche Freibeträge gelten?
Bei der Besteuerung von Aktien gelten, so wie bei anderen Formen der Einkommenssteuer, Steuerfreibeträge. Dieser Steuerpauschbetrag beträgt pro Anleger 801 Euro im Jahr. Ehepaare können bei gemeinsamer Veranlagung 1.602 Euro als Freibetrag ausschöpfen. Hat ein Anleger weniger als 801 Euro an Gewinnen aus Aktien innerhalb eines Jahres erzielt, muss er darauf keine Steuer zahlen.
Da die depotführende Bank oder der Online-Broker die Steuern vom Aktiendepot automatisch abzieht, müssen Sie den Steuerfreibetrag bei der Bank oder beim Broker geltend machen. Sie müssen einen Freistellungsauftrag an die Bank oder den Broker stellen. Die Bank oder der Online-Broker berücksichtigt nur die Gewinne, die den Freibetrag übersteigen.
So können Sie bei der Abgeltungssteuer sparen! Um nicht zu viel Steuern zu zahlen, sollten Sie prüfen, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter der gesetzlich festgelegten Steuer von 25 Prozent liegt. Ist das der Fall, sollten Sie die Steuern aus den Gewinnen von Aktien in der Steuererklärung angeben und den Differenzbetrag vom Finanzamt erstatten lassen.
- bei deutschen Banken muss ein Freistellungsauftrag gestellt werden, damit keine Steuer einbehalten wird
- wenn persönlicher Steuersatz niedriger ist, dann zahlt das Finanzamt die Differenz zurück
Die Steuern werden dann nach dem geringeren Satz berechnet. Bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt nur aus Kapitalerträgen, können Sie nicht nur den Sparerpauschbetrag ausschöpfen, sondern zusätzlich noch den Einkommenssteuerfreibetrag nutzen.
Verfügen Sie über ausländische Konten, beispielsweise ein Aktiendepot bei einer ausländischen Bank, werden dafür in Deutschland keine Steuern erhoben. Die Gewinne sind jedoch steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt berechnet darauf die Steuer.
Spekulationssteuer Aktien und die Änderung bei der Spekulationsfrist
Die Spekulationsfrist ist seit 2009 weggefallen. Sie lag bei einem Jahr. Wurden vor 2009 Aktien gekauft, beispielsweise 2006, und wurden sie noch im selben Jahr verkauft, so musste die Spekulationssteuer auf den Gewinn gezahlt werden. Hat der Aktionär seine Aktie mindestens ein Jahr lang gehalten, da er sie beispielsweise erst 2008 verkauft hat, musste er keine Steuer bezahlen. Die Regelung über die Spekulationsfrist gilt inzwischen nur noch für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden.
Haben Sie in Ihrem Aktiendepot noch Aktien, die Sie vor 2009 erworben haben, und möchten Sie diese Aktien verkaufen, dann müssen Sie die Abgeltungssteuer nicht bezahlen. Bei einem Nachkauf der gleichen Aktie nach 2009 gilt die Spekulationsfrist nicht mehr. Werden Aktien, die nach 2009 erworben wurden, verkauft, spielt es keine Rolle, wie lange diese Aktien gehalten werden. Die Steuer muss dann in jedem Fall gezahlt werden, unabhängig davon, wie lange Sie die Aktie halten.
- Spekulationsfrist galt bis zum Jahr 2009
- wer Aktien vor 2009 gekauft hat, kann die Kursgewinne steuerfrei einbehalten
Haben Sie auf Ihrem Depot Aktien aus der Zeit vor 2009 und haben Sie die gleiche Aktie nach 2009 nochmals geordert, sollten Sie, um die Steuer zu umgehen, zuerst die Aktien aus der Zeit vor 2009 verkaufen. Möchten Sie die alten Aktien nicht verkaufen, sollten Sie für die Nachkäufe ein neues Depot anlegen. Der Aktien Broker Vergleich hilft Ihnen bei der Auswahl des richtigen Brokers. Die alten Bestände bleiben auf dem alten Depot. Für das neue Depot sollten Sie einen Broker wählen, der keine Depotgebühr erhebt.
Ihr Kapital ist in Gefahr
Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar
Mit den Änderungen über die Spekulationssteuer seit 2009 fallen die Unterschiede bei der Besteuerung von Gewinnen aus Dividenden und Tafelgeschäften weg. Bei Aktien können Sie Kursgewinne erzielen und zusätzlich von Gewinnen aus Dividenden provitieren. Die Höhe der Dividende wird in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft beschlossen. Seit 2009 gilt für die Abgeltungssteuer immer der gleiche Steuersatz, unabhängig davon, ob es sich um
- Gewinne aus Kurssteigerungen
- Dividenden
- Zinsen
- Spekulationsgewinne aus Devisenhandel, CFD-Handel oder Handel mit Binären Optionen handelt.
Eine Besonderheit bei der steuerlichen Behandlung stellen Verluste aus Aktiengeschäften dar. Aktien sind eine spekulative Geldanlage, bei der Verluste nicht auszuschließen sind. Erleidet Ihre Aktie Kursverluste, können Sie die Aktie halten, in der Hoffnung, dass sich der Kurs wieder erholt. Drohen weitere Verluste, da die Aktiengesellschaft von der Schließung bedroht ist oder da eine Aktienblase zu platzen droht, dann sollten Sie die Aktie verkaufen.
Beim Verkauf der Aktie erleiden Sie einen Verlust. Sie müssen die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Aktie nicht versteuern. Den erlittenen Verlust sollten Sie steuerlich geltend machen.
Verluste aus Aktiengeschäften können dem Gesetz nach nicht mit Einnahmen aus Zinsen und anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Die Verluste können jedoch mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Haben Sie ein Depot bei einem deutschen Online-Broker oder einer deutschen Bank, müssen Sie nichts weiter beachten, da der Broker oder die Bank sich um die steuerliche Behandlung kümmert.
Verfügen Sie jedoch über ein Depot bei einem ausländischen Broker, sollten Sie in Ihrer Steuererklärung neben den Einnahmen aus Kursgewinnen auch die Verluste geltend machen.
Ihr Kapital ist in Gefahr
Wird es künftig noch eine weitere Spekulationssteuer auf Aktien geben?
Angesichts der Forderungen nach weiteren Steuern werden sich viele Aktionäre die Frage stellen: Welche Steuern werden demnächst noch auf Aktien erhoben? Ob es künftig weitere Steuern gibt und wann sie eingeführt werden, darüber kann nur spekuliert werden. Die Einführung neuer Spekulationssteuern auf Aktien wird aus verschiedenen Richtungen gefordert.
Gegenwärtig wird in Deutschland noch nicht bei jeder Transaktion eine Steuer erhoben. Das soll sich ab dem Jahr 2021 aber ändern. Dann soll es eine Finanztransaktionssteuer auf den Handel mit Aktien geben. Die Höhe der Finanztransaktionssteuer stand zum Zeitpunkt der Revidierung des Artikel (November 2020) aber noch nicht fest.
- Finanztransaktionssteuer ab 2021
- wahrscheinlich 0,2 Prozent von jedem Kauf und Verkauf von Aktien
- Besteuerung von Aktien unterliegt einem ständigen Wandel
Anders sieht das in Großbritannien aus. Dort gilt die sogenannte Stempelsteuer. Sie soll auf jeden Kauf oder Verkauf von Aktien anfallen. Diese Stempelsteuer soll dazu dienen, den Hochfrequenzhandel zu vermeiden. Würde ein Aktionär häufig Aktien in einem hohen Volumen kaufen und wieder verkaufen, müsste er entsprechend hohe Stempelsteuern zahlen. In Großbritannien gilt auch eine Tobin Tax. Sie wird nicht auf Aktien, sondern auf den Handel mit Devisen erhoben.
Aus anderen Kreisen wird vorgeschlagen, die Steuer nicht pauschal mit 25 Prozent zu berechnen. Kapitalerträge würden dann so wie alle übrigen Einnahmen behandelt werden. Aktionäre, die mit Aktien hohe Gewinne erzielen, müssten dann deutlich mehr als 25 Prozent Steuern bezahlen. Die Rede ist auch davon, auf die Gewinne Sozialbeiträge zu erheben. Es ist jedoch kaum möglich, diese Forderung umzusetzen.
Eine Möglichkeit wäre auch die Wiedereinführung der Spekulationsfrist in abgewandelter Form. Gewinne aus kurzfristigen Aktiengeschäften würden dann höher besteuert werden als Gewinne aus Aktien, die langfristig gehalten wurden.
Sorge um Kapitalflucht
Ob in Deutschland tatsächlich eine neue Spekulationssteuer eingeführt wird, ist nicht sicher. Fakt ist jedoch, dass die Kapitalflucht durch höhere Steuern begünstigt wird. Anleger würden dann verstärkt zu ausländischen Banken wechseln und dort ein Aktiendepot eröffnen.
Für die Finanzämter ist es bereits jetzt schwer genug, festzustellen, ob Gewinne im Ausland erzielt und nicht versteuert wurden.
Bereits die Einführung der Abgeltungssteuer 2009 sollte zur Verhinderung der Kapitalflucht dienen. Gelder, die im Ausland angelegt wurden, sollten wieder nach Deutschland transferiert werden. Im Laufe der Jahre wurde dieses Ziel auch erreicht.
Der Handel mit Aktien wird immer häufiger online ausgeführt. Dazu ist ein Depot bei einem Online-Broker erforderlich. Der Vergleich zeigt Ihnen, wer bester Aktien Broker ist. Der Vergleich enthält neben deutschen Brokern auch ausländische Broker. Viele dieser Broker sind auf Zypern ansässig.
Nichts spricht dagegen, bei einem Broker mit Sitz auf Zypern ein Depot zu eröffnen, wenn der Broker durch eine staatliche Finanzaufsichtsbehörde reguliert wird. Erzielen Sie mit Ihren Aktien Gewinne, müssen Sie nur beachten, dass Sie die Gewinne in der Steuererklärung angeben. Anders als bei deutschen Brokern können Sie bei ausländischen Brokern keinen Freistellungsauftrag abgeben.
Die Abgeltungssteuer wird nicht nur auf Aktien, sondern auch auf andere an der Börse gehandelte Wertpapiere erhoben, zum Beispiel gibt es auch Daytrading Steuern , Forex Steuern oder eine ETF Abgeltungssteuer. Investieren Sie in ETF-Fonds, müssen Sie Ihre Gewinne aus dem Verkauf dieser Fonds ebenfalls mit 25 Prozent versteuern.
- Abgeltungssteuer fällt nicht nur beim Handel mit Aktien an
- auch Gewinne aus ETFs, Anleihen, Zinseinnahmen, Optionen, CFDs usw. unterliegen der Abgeltungssteuer
Ihr Kapital ist in Gefahr
Trotz Abgeltungssteuer geht an Aktien kein Weg vorbei!
Aktien werden als Anlageform immer attraktiver. Das ist besonders in Zeiten niedriger Zinsen der Fall. Ein Aktiendepot können Sie problemlos bei einem Online-Broker eröffnen. Sie sparen dabei Gebühren gegenüber einem Depot bei einer Filialbank. Einige Online-Broker erheben keine Depotgebühr. Auch die Gebühren für Transaktionen sind bei den Online-Brokern geringer als bei den Filialbanken.
In den allermeisten Fällen wird für den börslichen Handel von Wertpapieren eine Börsengebühr erhoben. Diese Börsengebühr ist abhängig von der jeweiligen Börse, an der gehandelt wird. Der Online-Broker berechnet die Gebühr bei den Transaktionen. Es gibt jedoch auch Broker, bei denen Sie keine Ordergebühren zahlen müssen, so zum Beispiel bei eToro!
Um das Risiko von Kursverlusten zu streuen, sollten Sie Aktien aus verschiedenen Branchen erwerben. Auch Aktien aus verschiedenen Indizes wie dem DAX, dem TecDAX, dem MDAX oder dem Dow Jones können das Risiko streuen. Neben Aktien von deutschen Unternehmen können Sie auch ausländische Aktien erwerben.
Aktien müssen nicht immer an der Börse gehandelt werden. Bei den Online-Brokern ist auch der außerbörsliche Handel möglich. Er ist durch günstigere Gebühren gekennzeichnet. Außerbörslich werden Aktien von Unternehmen gehandelt, die nicht an der Börse gelistet sind.
Auch Fonds und andere Wertpapiere werden außerhalb der Börse gehandelt. Die Spekulationssteuer auf Aktien fällt auch bei außerbörslich gehandelten Wertpapieren in Form der Abgeltungssteuer auf Gewinne an. Verkaufen Sie außerbörslich gehandelte Aktien oder Fonds, müssen Sie die Steuer von 25 Prozent bezahlen. Ein deutscher Broker nimmt den Steuerabzug selbst vor.
Ratschläge: Was Sie bei der Steuer beachten sollten
Auf die Gewinne aus Aktien fällt eine Steuer an. Sie sollten darauf achten, dass Sie nicht zu viel zahlen. Dabei kommt es auf einige Faktoren an:
- Geben Sie bei einem deutschen Broker oder einer deutschen Bank einen Freistellungsauftrag ab.
- Prüfen Sie, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, und machen Sie den Differenzbetrag geltend.
- Wählen Sie einen Broker aus, bei dem keine Depotgebühren erhoben werden.
Zusammenfassung
In Deutschland gilt seit 2009 eine Abgeltungssteuer auf den Gewinn von Aktien. Diese Steuer beträgt unabhängig von der Höhe der Einnahmen 25 Prozent. Zusätzlich zur Steuer wird ein Solidaritätszuschlag erhoben. Für Mitglieder der Kirche fällt auch die Kirchensteuer an. Die Spekulationssteuer auf Aktien gilt in ihrer bisherigen Form nicht mehr. Auch die Spekulationsfrist ist weggefallen.
Die Steuer wird unabhängig davon erhoben, wie lange eine Position gehalten wird. Deutsche Banken und Online-Broker ziehen die Steuer direkt von den Gewinnen ab.
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Ihren Steuerfreibetrag beim Broker geltend machen. Dieser beträgt 801 € pro Person und Jahr. Ausländische Broker führen keine Steuern ab. Gewinne aus Aktien bei ausländischen Brokern müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Steuer fällt auf den Gewinn aus Aktien, Fonds und anderen Geldanlagen an. Verluste aus diesen Geldanlagen können mit den erzielten Gewinnen verrechnet werden.
Verschiedene Kreise fordern künftige Steuererhöhungen oder die Einführung weiterer Steuern auf Aktien. Ab 2021 soll eine EU-weite Finanztransaktionssteuer eingeführt werden.