Die Abgeltungssteuer: Was Anleger wissen müssen
Gewinne aus dem Handel mit Aktien und anderen Finanzprodukten zählen zu den Kapitalerträgen, auf die eine Steuer von 25 % geleistet werden muss. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Wir haben im folgenden Artikel die wichtigsten Informationen zur DEGIRO Abgeltungssteuer zusammengetragen und zeigen, welche Punkte beim Trading beachtet werden sollten.
Zusammensetzung der Abgeltungssteuer:
- 25 % Kapitalertragssteuer
- 1,375 % Solidaritätszuschlag
- Gegebenenfalls 2,2 % Kirchensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg 1,96 %)
Insgesamt beträgt der Steuersatz somit inklusive Kirchensteuer knapp 28 %, ohne Kirchensteuer 26,375 %.
Die Höhe der zu versteuernden Beträge wird am Ende eines Jahres berechnet. Es zählt dabei der reine Gewinn, beim Trading erlittene Verluste können gegengerechnet werden.
Auch wenn der Broker seinen Sitz im Ausland hat, müssen die Anleger bei DEGIRO Kapitalertragssteuer zahlen. Diese wird allerdings nicht, wie bei deutschen Brokern üblich, direkt von DEGIRO abgeführt, sondern muss im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierzu erhalten die Trader alle relevanten Informationen in einem jährlichen, von DEGIRO erstellten Steuerbericht, der über die Handelsplattform heruntergeladen werden kann.
Erträge bis zu 801 Euro pro Person und Jahr müssen nicht versteuert werden. Dabei handelt es sich allerdings um keine gesonderten DEGIRO Freibetrag; die 801 Euro beziehen sich auf die Summe aller Kapitalerträge, dazu zählen auch Einkünfte aus Zinsen oder dem Trading bei anderen Anbietern.
Kann ich einen Freistellungsauftrag bei DEGIRO einreichen?
Da DEGIRO die Kapitalertragssteuer nicht automatisch abführt, müssen die Kunden auch keinen Freistellungsauftrag einreichen. Die Trader sind selbst dafür verantwortlich, ihre Gewinne ordnungsgemäß beim zuständigen Finanzamt zu versteuern. Daher nimmt DEGIRO eine Nichtveranlagungsbescheinigungen an.
Auch bei der selbstständigen Versteuerung der Kapitalerträge gilt ein Freibetrag von 801 Euro pro Person, der nicht versteuert werden muss. Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 1.602 Euro. Dies bezieht sich aber nicht nur auf die bei DEGIRO erzielten Renditen, sondern auf die Summe aller Kapitalerträge eines Steuerpflichtigen. Auf alle Kapitalerträge über 801 Euro müssen Steuern in Höhe von 25 % gezahlt werden.
Unsere DEGIRO Erfahrungen haben gezeigt, dass der Broker zwar keine automatische Versteuerung der Kapitalerträge seiner Kunden vornimmt; er unterstützt die Trader jedoch bei der Steuererklärung, indem er alle hierfür relevanten Informationen übersichtlich bereitstellt. Hierzu steht nach Ablauf eines Jahres im WebTrader des Brokers ein Jahressteuerbericht zum Download bereit. Darin werden die steuerrelevanten Informationen aufgelistet – es unterliegt jedoch der Verantwortung des Kunden, diese in seine Steuererklärung aufzunehmen. Durch den umfassenden Bericht ist es für Trader mit einem DEGIRO Depot vergleichsweise einfach, alle wesentlichen Informationen zusammenzustellen und diese bei der jährlichen Steuererklärung zu berücksichtigen.
Welche Steuern werden von DEGIRO einbehalten?
Neben der Abgeltungssteuer gibt es weitere Abgaben, die für Anleger relevant sind. Hierzu gehört die Transaktionssteuer, die für den Kauf bestimmter ausländischer Aktien erhoben wird. Dies trifft beispielsweise auf die sogenannte Finanztransaktionssteuer zu, die seit 2012 beim Handel mit französischen Aktien erhoben wird. Seit 2013 wird die Finanztransaktionssteuer auch beim Kauf von italienischen Aktien fällig. Beim sogenannten Intra-Day-Trading wird die Abgabe in Frankreich hingegen nicht fällig. Werden französische Aktien also innerhalb eines Tages gekauft und wieder verkauft, wird keine Finanztransaktionssteuer berechnet. Die Finanztransaktionssteuer gilt nicht für alle Aktien aus Frankreich und Italien. Ob sie erhoben wird, hängt von der Marktkapitalisierung des gehandelten Unternehmens ab. In Frankreich wird die Transaktionssteuer ab einer Marktkapitalisierung von mindestens einer Milliarde Euro erhoben, für italienische Unternehmen gilt eine Grenze von 500 Millionen Euro. Beim Handel von Aktien kleinerer Unternehmen werden keine zusätzlichen Abgaben fällig.
Beim Kauf von Aktien über Börsen in England und Irland wird eine sogenannte Stamp Duty erhoben. Diese beträgt in England 0,5 % und in Irland 1 % des Kaufpreises der gehandelten Wertpapiere.
Die genannten Steuern werden beim Handel über das DEGIRO Aktiendepot automatisch abgeführt und müssen vom Anleger nicht gesondert berücksichtigt werden. Für die Kalkulation der Kosten beim Trading ist es aber gut zu wissen, dass zusätzliche Abgaben anfallen und bei der Planung der Handelsstrategie daher einkalkuliert werden sollten.
Verluste geltend machen und weniger Steuern bezahlen
Beim Handel mit Wertpapieren werden nicht nur Gewinne erwirtschaftet, es treten regelmäßige auch Verluste ein.
Erleidet ein Anleger beim Trading Verluste, so kann er diese mit seinen Gewinnen verrechnen und muss am Ende des Jahres nur den Gesamtgewinn versteuern. Dadurch müssen im Ergebnis weniger Abgaben gezahlt werden.
Erträge bis 801 Euro pro Person sind ohnehin steuerfrei. Da von DEGIRO Abgeltungssteuer oder andere Abgaben an das deutsche Finanzamt nicht automatisch abgeführt werden, erfolgt die Steuerbefreiung dieser Erträge nicht über einen Freistellungsauftrag, sondern im Rahmen der Steuererklärung.
Bei der Erstellung der Steuererklärung sollten die Anleger alle über das DEGIRO Depot gehandelten Wertpapiere berücksichtigen. Wurde dabei ein Gewinn erzielt, gehört dieser Betrag zum zu versteuernden Kapitalertrag. Ein Verlust ist ebenfalls zu berücksichtigen, da er den Gesamtgewinn reduziert.
Rechenbeispiel:
- Durch Aktie A wurde ein Gewinn in Höhe von 550 Euro erzielt.
- Durch Aktie B wurde ein Gewinn in Höhe von 450 Euro erzielt.
- Durch Aktie C trat ein Verlust in Höhe von 300 Euro ein.
Somit ist zwar ein Gewinn in Höhe von 1.000 Euro vorhanden, der den Freibetrag von 801 Euro pro Person übersteigt. Durch den vorhandenen Verlust liegt der tatsächliche Gewinn aber nur bei 700 Euro und ist in unserem Rechenbeispiel steuerfrei. Weitere Kapitalerträge müssen natürlich ebenfalls berücksichtigt werden.
Unser DEGIRO Test: der Broker im Vergleich mit anderen Anbietern
Wir haben verschiedenen Broker aus dem In- und Ausland getestet, um unseren Lesern einen umfassenden Anbieter Vergleich zu ermöglichen. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Reviews.
DEGIRO hat sich im Test als kostengünstiger Broker erwiesen: Hier erhalten auch private Kleinanleger günstige Konditionen, die bei anderen Anbietern institutionellen Investoren vorbehalten sind. Das Depot kann online eröffnet werden, sodass die Trader bereits nach kurzer Zeit erste Transaktionen durchführen und an mehr als 60 nationalen und internationalen Handelsplätzen Wertpapiere kaufen können.
Die Kunden können zwischen verschiedenen Kontomodellen wählen und mit den folgenden Finanzprodukten handeln:
- Aktien
- Anleihen
- Optionen
- Futures
Zwar führt DEGIRO Abgeltungssteuer und andere Abgaben nicht automatisch ab. Dennoch eignet sich der Broker sogar für Trader ohne Erfahrungen, denn die Angabe der zu versteuernden Beträge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung macht nicht viel Aufwand. Alle benötigten Zahlen werden im Jahresbericht des Brokers bereitgestellt und übersichtlich aufbereitet. Der Kunde muss den Bericht lediglich über seinen Account herunterladen und hat die benötigten Daten dann für seine Steuererklärung zur Verfügung. Sollten Unklarheiten bezüglich der korrekten Versteuerung der Erträge bestehen, kann der Steuerberater hinzugezogen werden.
Unterschiede zu deutschen Brokern: Das gilt es zu beachten
Wer bei deutschen Banken oder Brokern mit Wertpapieren handelt, muss sich um die Abführung der Abgeltungssteuer nicht kümmern: Dies erfolgt automatisch durch den Anbieter. Es muss lediglich ein Freistellungsauftrag eingereicht werden, wenn Einkünfte aus Kapitalerträgen unter die Freigrenze fallen und somit nicht versteuert werden sollen.
Bei Brokern im Ausland erfolgt dagegen in der Regel keine automatische Versteuerung, weswegen das niederländische Unternehmen DEGIRO Finanzamt Abgaben deutscher Trader nicht abführt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Abgabe entfällt. Sie muss durch den Kunden selbst geleistet werden.
Der Aufwand hierfür hält sich nach unseren DEGIRO Erfahrungen aber in Grenzen, da alle benötigten Informationen übersichtlich im Jahresbericht aufgeführt werden. Den Bericht kann der Kunde herunterladen und für seine Steuererklärung verwenden.
DEGIRO ist verpflichtet, die Quellensteuer aus Dividenden einzubehalten. Die Höhe der Steuersätze richtet sich nach dem Land, aus dem die jeweilige Aktie stammt. Sämtliche von DEGIRO abgeführte Steuern werden vollständig in der Jahresübersicht dokumentiert und können so durch den Anleger nachvollzogen und entsprechend bei seiner Steuererklärung berücksichtigt werden.
Insgesamt hat sich DEGIRO in unserem Broker Vergleich als Anbieter mit günstigen Preisen erwiesen. Die selbst durchzuführende Abgabe der Kapitalertragssteuer stellt keinen großen Mehraufwand dar, da alle benötigten Informationen übersichtlich bereitgestellt werden.
Doppelte Besteuerung vermeiden: keine unnötigen Kosten für die Anleger
Doppelbesteuerungskommen zwischen verschiedenen Staaten sollen vermeiden, dass Anleger ihre bereits im Ausland versteuerte Einkünfte in Deutschland erneut versteuern müssen. Obwohl DEGIRO seinen Sitz in den Niederlanden hat, können so in den meisten Fällen unnötige Mehrausgaben vermieden werden, die einen Nachteil für die Trader darstellen würden.
Daher sollten die Anleger alle bereits von DEGIRO abgeführten Abgaben bei ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen. Dies gilt beispielsweise für die Quellensteuer auf Dividenden, die vom Broker einbehalten und abgeführt wird. Die dadurch bereits gezahlten Abgaben können bei der Steuererklärung verrechnet werden, sodass keine doppelten Kosten entstehen. Somit haben die Kunden durch den Sitz des Brokers im Ausland keinen Nachteil im Vergleich zum Handel bei einem deutschen Anbieter.
Um den Kunden von DEGIRO Steuererklärung und weitere Formalitäten zu vereinfachen, erhalten diese vom Broker am Jahresende einen ausführlichen Bericht mit den steuerlich relevanten Daten. Die Verantwortung für die korrekte Angabe bei der eigenen Steuererklärung liegt jedoch bei den Tradern. Daher kann es sinnvoll sein, die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Dies gilt aber nicht nur für das Trading bei DEGIRO, sondern sollte generell beim Versteuern von Kapitalerträgen in Erwägung gezogen werden.
Fragen zur Versteuerung: Der Kundensupport kann helfen
Die Abgeltungssteuer muss beim Handel über DEGIRO selbstständig abgeführt werden. Der Broker stellt seinen Kunden hierzu alle benötigten Informationen übersichtlich zur Verfügung. Sie können in Form eines Jahresberichts über das Handelskonto heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Sollten die Kunden weitere Fragen zur Versteuerung ihrer Erträge haben, so können sie sich an den Kundenservice des Brokers wenden, der auch auf Deutsch kontaktiert werden kann. Der Support von DEGIRO ist montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr telefonisch erreichbar. Außerdem können die Kunden jederzeit eine Mail an den Broker senden, die nach unseren DEGIRO Erfahrungen werktags zügig beantwortet wird.
Allerdings muss klar gesagt werden, dass der Kundenservice bei keinem Broker einen Steuerberater ersetzt. Bei rechtlichen Unklarheiten sollte daher eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden, um Konflikte mit dem Finanzamt und unnötige Abgaben zu vermeiden. Viele allgemeine Fragen können aber schnell mit einem Anruf beim DEGIRO Kundenservice geklärt werden; zudem erhielten wir vom Support im DEGIRO Test Informationen zu den einzelnen, vom Broker im Ausland gezahlten Abgaben.
Im FAQ-Bereich auf der Website von DEGIRO wird ebenfalls auf Steuerthemen und die DEGIRO Abgeltungssteuer eingegangen, sodass die Kunden zusätzliche hilfreiche Informationen erhalten können.
Es erfolgt keine automatische Abführung der DEGIRO Abgeltungssteuer
Während deutsche Broker die Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt abführen, wenn kein entsprechender Freistellungsauftrag eingereicht wurde, erfolgt diese Abgabe durch den in den Niederlanden ansässigen Broker DEGIRO nicht. Die Trader erhalten mehr Geld ausgezahlt, müssen sich aber im Gegenzug selber um die Versteuerung ihrer Erträge kümmern.
Unsere DEGIRO Erfahrungen haben gezeigt, dass der Broker seinen Kunden alle hierfür benötigten Informationen übersichtlich bereitstellt. Der Jahressteuerbericht kann normalerweise ab Februar über die Handelsplattform vom Kunden heruntergeladen werden.
Für beim Trading erzielte Einkünfte gilt ein Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Einkünfte bis zu einem Betrag von 801 pro Person fallen unter den Freibetrag und müssen nicht versteuert werden. Hierbei sind nicht nur die Erträge vom Handel bei DEGIRO, sondern alle erzielten Kapitalerträge zu berücksichtigen.
Wir haben zahlreiche Broker getestet und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien miteinander verglichen. Um mehr über DEGIRO zu erfahren und herauszufinden, welcher Anbieter bester Aktien Broker für Ihre individuellen Bedürfnisse ist, können Sie auf unsere zahlreichen Reviews zugreifen.