Aktiendepot übertragen: Warum eine wenig zufriedenstellende Situation hinnehmen?
Privatanleger und Trader haben möglicherweise zu Beginn noch keine klare Vorstellung davon, was sie von einem Aktiendepot erwarten, aber schon bald kristallisiert sich heraus, worauf der Einzelne Wert legt. Natürlich ist eine kostengünstige Gebührenstruktur ausgesprochen wichtig, aber auch eine gute Auswahl handelbarer Basiswerte, ein kompetenter Kundenservice und möglichst praktische Ein- und Auszahlungsmöglichkeiten gehören zu dem, was Kunden erwarten. Daneben sollte Basistools für den Börsenhandel vorhanden sein. Beispielsweise eine flüssige, funktionale Handelsplattform mit einer integrierten Möglichkeit zur Chartanalyse und den wichtigsten Daten für die Fundamentalanalyse. Auch ein gutes Angebot für den außerbörslichen Handel und den Direkthandel mit Banken und Brokern aus dem Depot heraus wird von aktiven Tradern geschätzt.
- Kosten- und Gebührenstruktur
- Funktionalität der Handelsplattform
- Tools und Ergänzungen
- Kundendienst
Bevor Sie Ihr Aktiendepot übertragen zunächst Anbieter vergleichen
Nicht alle Broker machen sich die Mühe, über die grundlegenden Funktionalitäten hinaus weitere Annehmlichkeiten zur Verfügung zu stellen, oder sie verpassen schlichtweg, ihr Angebot regelmäßig zu updaten. Hinzu kommt, dass der Kampf um die Kunden mithilfe von Prämien und Boni geführt wird. Nutzer, die einen überzeugenden Anbieter finden, der überdies einen attraktiven Neukundenbonus bietet, werden schnell ihr Aktiendepot übertragen wollen. Manche dieser Angebote sind durchaus interessant, aber hier sollte man differenzieren. Ein Blick auf die Details zeigt, dass sich manche Broker mit ihren Prämien tatsächlich um die Kundenbindung auf lange Sicht bemühen, während bei anderen ein zunächst vielversprechendes Angebot an nur schwer erfüllbare Bedingungen geknüpft ist. In manchen Fällen ist es sogar so, dass Broker, die insgesamt keine guten Bewertungen in Portalen und bei Tests erhalten, Lock-Angebote nutzen, um neue Kunden regelrecht „einzufangen“.
Deshalb sollte eine attraktive Prämie nicht den Ausschlag geben für den Depotübertrag. Entscheidender sind insgesamt gute Konditionen.
Die Wahl des passenden Anbieters
Wer sich mit der Geldanlage in Wertpapieren bereits auskennt, weiß, dass es Aspekte gibt, über die sich Einsteiger informieren sollten. So sollte ein grundlegendes Verständnis gegeben sein, was eine Börse ist und wie der Börsenhandel abläuft, was Aktien eigentlich sind und welche Formen von Wertpapieren es gibt. Um eine klare Vorstellung zu erhalten, was ein Depotanbieter tatsächlich leistet und inwiefern sich seine Angebote und Konditionen von anderen Anbietern unterscheiden, ist ein Aktien Broker Vergleich bzw. die Nutzung eines Depotrechners sinnvoll. So kann man Kosten und Gebühren besser überblicken und sich auch zu den Risiken der gewünschten Geldanlage informieren. Bevor es an den Depotübertrag geht, sollten auch die steuerlichen Gesichtspunkte klar sein. Wer sich entsprechend gut darauf, der kann dann ohne Schwierigkeiten mit Erfolg sein Aktiendepot übertragen.
Wie wechselt oder überträgt man ein Depot?
Die eigentliche Übertragung des Depots ist vergleichsweise einfach. In einem ersten Schritt ist dazu die Eröffnung eines neuen Depots beim Anbieter der Wahl erforderlich. Bei Online-Brokern geht dies relative schnell. Anschließend muss man ein speziell zu diesem Zweck bereitgestelltes Formular für die Depotübertragung ausfüllen und so den Depotwechsel anstoßen. Dies kann entweder beim bisherigen oder beim neuen Anbieter geschehen, die meisten Kunden stellen den Antrag auf Depotwechsel allerdings bei der Bank oder bei dem Broker, wo sie das neue Depot eröffnen. Nun kümmern sich die Anbieter um den Rest – sie sorgen dafür, dass alle Wertpapiere aus dem alten auf das neue Depot umgebucht werden.
- Depotübertragungsformular ausfüllen
- Wertpapierhandel während der Übertragung ist nicht möglich
- Die Übertragung dauert im Regelfall zwischen zwei und vier Wochen
Bisweilen beinhaltet dies auch die automatische Löschung des früheren Depots, bei einigen Anbietern muss man sich allerdings selbst darum kümmern. Das gilt besonders dann, wenn beim bisherigen Broker Gebühren für die Depotverwaltung anfallen!
Wie lange dauert eine Depotübertragung?
Die Übertragung eines Wertpapierdepots kann unterschiedlich lange dauern. Ist das Formular für die Depotübertragung erst einmal eingereicht, kann der Anleger davon ausgehen, dass nach zwei, spätestens nach vier Wochen alle Wertpapiere auf das neue Aktiendepot übertragen sind. Mitunter ist der Vorgang bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen, während er bei exotischen Wertpapieren durchaus auch länger dauern kann.
Wertpapierhandel während des Depotübertrags
Das ist die Crux der Angelegenheit: während die Wertpapiere vom bisherigen zum neuen Anbieter umgebucht werden, können Anleger keine Wertpapiere handeln. Erst nach dem Abschluss der Depotübertragung können die Handelsaktivitäten wieder aufgenommen werden.
Gebühren für den Depotwechsel
Ebenso wie der Kontowechsel – also der Umzug eines Girokontos – darf der Depotwechsel dem Kunden nicht angelastet werden. Dafür sorgt ein Urteil des BGH. Allerdings ist es dennoch möglich, dass Kosten anfallen, besonders, wenn manche Wertpapiere bei einer ausländischen Bank gelagert werden. Hier sollten sich Anleger beizeiten und nicht nur in Hinblick auf eine Depotübertragung informieren.
Ein Aktiendepot auf eine andere Person übertragen
Spricht man von Depotübertrag, ist in den meisten Fällen die Rede davon, Wertpapiere in ein Depot bei einem anderen Anbieter umzubuchen. Die elektronische Depotübertragung ist unkompliziert und schnell in die Wege geleitet. Mitunter geht es allerdings auch darum, das eigene Aktiendepot auf eine andere Person zu übertragen. Auch dies ist möglich, hier müssen aber einige Bedingungen erfüllt sein und überdies ist die Vorlage bestimmter Dokumente erforderlich.
Warum bietet sich die Übertragung auf eine andere Person an? Beispielsweise dann, wenn man den Aktienhandel an den Nagel hängen möchte. Oder wenn man bei einem neuen Anbieter einen frischen Start machen will. Für manche Trader ist es ein wichtiges Kriterium, sich durch die Übertragung die Abgeltungssteuer zu sparen.
Gründe für die Übertragung auf eine andere Person
Es gibt zahlreiche denkbare Gründe dafür, das eigene Depot auf jemand anderen zu überschreiben – so etwa aus Altersgründen, wenn der Inhaber sein Depot an ein Kind weitergeben möchte oder grundsätzlich kein Interesse mehr am Trading hat. Bei einem gut sortierten Portfolio bietet es sich an, das Aktiendepot nicht zu löschen, sondern es stattdessen einer anderen Person anzuvertrauen.
Aktiendepot übertragen: die Vorteile
Wer davon ausgeht, mit der Übertragung des Depots die Abgeltungssteuer zu sparen, der sollte wissen, dass der Übertrag auf eine andere Person als Verkauf angesehen wird, der Broker also die Abgeltungssteuer einbehält. Der Anleger profitiert in diesem Sinne nicht von der Übertragung des Depots, denn eine Steuerersparnis gibt es nicht. Vorteile ergeben sich aus dem Depotübertrag in erster Linie, wenn man den Anbieter wechselt. Steuerfrei bleiben Depots, die vor dem Jahr 2009 aufgebaut wurden, bei Käufen bis 2009, und dies auch nur, solange das Depot nicht auf eine andere Person übertragen wird!
Gründe für den Übertrag
- Aufgabe des Wertpapierhandels
- Steuervorteile
- Erbschaft
- Schenkung
Eine Ausnahme bilden Schenkungen. Hierzu gehört auch, dass Eltern dem Kind ein Depot hinterlassen – auch dies gilt als Schenkung und die Steuerbefreiung bleibt gewahrt. Auch eine Abgeltungssteuer auf den Übertrag des Depots entfällt, jedoch muss der Broker vorab über die Schenkung informiert werden. Dafür wird unter Umständen die Schenkungssteuer fällig, Anleger sollten sich hier zu den näheren Bedingungen beim Finanzamt informieren. Bei Schenkungen gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro.
So wird das Depot auf eine andere Person übertragen
Um ein eigenes Aktiendepot auf jemand anderen zu übertragen, ist nicht viel Aufwand erforderlich. Bei vielen Online-Brokern kann der Depot-Inhaber dies durchführen, indem er die Angaben zum Kontoinhaber ändert. In einigen Fällen ist jedoch ein besonderes Formular auszufüllen oder ein schriftlicher Antrag an den Broker aufzusetzen, in dem man den beabsichtigten neuen Inhaber am besten gleich mit angibt. In diesem Fall leitet der Broker die Änderungen zu den Angaben des Kontoinhabers ein.
Liegen eine Schenkung oder eine Erbschaft vor, werden zum Nachweis entsprechend Dokumente eingefordert. Dazu gehören neben der steuerlichen Identifikationsnummer und dem Geburtsdatum auch das Verwandtschaftsverhältnis sowie die Anschriften und Finanzämter von Erblasser und Erben, so dass die Schenkung oder Erbschaft formal erledigt werden kann. Korrekte Angaben sind zwingend notwendig, da andernfalls die 25% Abgeltungssteuer einbehalten werden.
Kosten für den Depotübertrag
Kosten oder Gebühren für die Übertragung des eigenen Depots auf eine andere Person fallen bei den meisten Brokern nicht an. Anders verhält es sich mit der Abgeltungssteuer, die in vielen Fällen einbehalten wird, Anleger sollten dies im Vorfeld bedenken.
- Keine Gebühren beim Depotübertrag
- Abgeltungssteuer bedenken
- Freibetrag für Schenkungen bis 20.000 Euro
- Anbieterwechsel und Inhaberübertrag können kombiniert werden
Nur in den seltensten Fällen werden Gebühren für die Depotübertragung verlangt – dies geht oft schon aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Brokers hervor. Schon vor der Auswahl des geeigneten Anbieters sollten Anleger diese Konditionen eingehend prüfen, um den bestmöglichen Broker auszuwählen, damit es später nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.
Durchaus möglich ist es, dass für die Depotübertragung Spesen anfallen, denn prinzipiell handelt es sich bei dem Übertrag auf eine andere Person um einen Verkauf – also können Gebühren anfallen. Dass hier insgesamt Kosten entstehen, ist jedoch eher die Ausnahme. Sofern sich die Übertragung auf einen neuen Inhaber lohnt, müssen sich Anleger in den meisten Fällen nicht auf Kosten einstellen und höchstens mit der Einbehaltung der Abgeltungssteuer rechnen.
Mögliche Gebühren beim gleichzeitigen Brokerwechsel
Wenn man ohnehin vorhat, das eigene Depot auf eine andere Person zu überschreiben, zieht man möglicherweise in Betracht, gleich den Anbieter zu wechseln, um bessere Konditionen und Gebührenstrukturen zu nutzen. Da einige Broker auch Neukundenprämien und Boni anbieten, schlägt man so zwei Fliegen mit einer Klappe. Zu diesem Schritt sollte man sich allerdings nur dann entschließen, wenn man sicher ist, dass nach dem Ablauf der Neukundenaktion die regulären Kosten und Konditionen deutlich besser sind als beim bisherigen Broker. Dazu gehört auch, wenn der neue Broker im Gegensatz zum bisherigen Anbieter keine besonderen Gebühren für den Übertrag auf eine andere Person erhebt. In diesem Fall ist zunächst der Anbieterwechsel vorzunehmen, anschließend kann das Depot auf seinen neuen Inhaber übertragen werden.
Eine Depotübertragung kann unkompliziert und schnell vorgenommen werden
Ein Aktiendepot lässt sich bei den meisten Anbietern unkompliziert online eröffnen. Vor der Depoteröffnung sollte allerdings mithilfe eines Brokervergleichs und des Depotrechners die Wahl des geeigneten Anbieters stehen. Dies gilt auch für den Anbieterwechsel – bevor ein Aktiendepot übertragen wird, sollten sich Trader bzw. Anleger vergewissern, dass Handelsangebot, Konditionen und Gebühren, Handelsplattform und Musterdepot, ebenso wie die Bildungsressourcen, tatsächlich besser sind als beim bisherigen Broker. Prämien für Neukunden sollten hier nicht ausschlaggebend sein, sondern können lediglich als nette Dreingabe gewertet werden. Ist die Entscheidung gefallen, kann das Depot recht unkompliziert mittels Online-Antrag „umziehen“. Achtung, während der Übertragungsfrist – und das kann immerhin bis zu vier Wochen dauern – können Sie keinen Wertpapierhandel betreiben!
Falls man ein Depot an eine andere Person übertragen möchte, kann auch dies per Formular beim Broker in Auftrag gegeben werden. Das Übertragen des Depots auf andere Personen ist in der Regel aus individuellen Gründen erwünscht oder erforderlich. Der Übertrag auf andere Personen ist formell unkompliziert, kann aber mit einer Abgeltungssteuer von 25% einhergehen. Ausnahmen bilden lediglich Schenkungen und Erbschaften, in diesen Fällen sind vollständige Informationen zu den beteiligten Personen, einschließlich des Verwandtschaftsverhältnisses, erforderlich. Anleger sollten bedenken, dass eine Übertragung, wenn sie einmal abgeschlossen ist, nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.