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Daytrading Steuern: Was sollten Anleger beachten?

Analyst Team trader
Updated 21 Okt 2022

Mit Daytrading Geld verdienen bedeutet auch, sich mit möglichen Ausgaben zu beschäftigen. Einen wichtigen Faktor in diesem Zusammenhang stellen die Daytrading Steuern dar. Bei der Arbeit als Angestellter werden Steuern automatisch durch den Arbeitgeber abgeführt. Beim Daytrading obliegt diese Aufgabe grundsätzlich dem Trader selbst. Hier ist nicht vorgesehen, eine Einkommenssteuer abzuführen. Stattdessen wird mit einer Abgeltungssteuer gearbeitet. Einer der größten Unterschiede ist, dass die Abgeltungssteuer nicht progressiv ist. Sie liegt bei 25 % – unabhängig vom Gewinn. Aber auch hier gibt es einige wichtige Faktoren zu beachten.

  • Die Abgeltungssteuer liegt bei 25 %
  • Abgabe der Anlage KAP beim Finanzamt nicht mehr notwendig
  • Solidaritätszuschlag fällt an
  • Keine automatische Abführung der Steuer durch ausländische Broker

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Die Abgeltungssteuer – was verbirgt sich dahinter?

Anleger haben in Deutschland die Pflicht, auf Kapitalerträge Steuern zu zahlen, daher gibt es auch beim Daytrading Steuern. Seit 2009 gibt es die Abgeltungssteuer. Vor der Abgeltungssteuer wurde die Kapitalertragssteuer aufgerufen. Kapitalerträge sind unter anderem:

  • Dividenden, die aus Aktien oder GmbH-Anteilen fließen
  • Erträge aus dem Daytrading
  • Zinsen vom Sparbuch

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Grundsätzlich gilt für die Kapitalerträge ein Steuersatz in Höhe von 25 % pauschal. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wurde ein einheitlicher Steuersatz geschaffen. Zudem ist die Abgabe der Anlage KAP beim Finanzamt nicht mehr verpflichtend. Die Anlage KAP muss nur dann ausgefüllt werden, wenn es Kapitalerträge von Auslandskonten gibt oder Erstattungszinsen vom Finanzamt anfallen. Lohnenswert ist das Ausfüllen der Anlage dann, wenn der persönliche Steuersatz des Daytraders unter 25 % liegt, ausländische Quellensteuern nicht angerechnet wurden oder Sie mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken haben.

Der Solidaritätszuschlag als zusätzlicher Faktor

Zusätzlich zur Abgeltungssteuer fällt in Deutschland auch der Solidaritätszuschlag als Daytrading Steuern an. Dieser liegt bei 5,5 %. Die 5,5 % werden von den 25 % Abgeltungssteuer berechnet. Das heißt, der gesamte Steuersatz liegt bei 26,375 %. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, kommt noch ein Anteil an Kirchensteuer mit dazu. Außer in Bayern und Baden-Württemberg, wo die Kirchensteuer bei nur 8 % liegt, würde dies einen Gesamtbetrag in Höhe von 27,99 % auf Ihre Gewinne aus dem Daytrading bedeuten.

Schon gewusst? Sie haben einen Sparerpauschbetrag, der bei einer Höhe von 801 Euro liegt. Dieser steht Ihnen zu. Erst Gewinne über diesem Betrag müssen mit der Abgeltungssteuer versteuert werden.

Gibt es einen Einfluss des individuellen Steuersatzes auf die Daytrading Steuern?

Die genannte Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % entfällt auf die Gewinne aus dem Daytrading. Haben Sie weiteres Einkommen innerhalb des Jahres, gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: Den persönliche Steuersatz. Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens liegt dieser zwischen 0 % bis hin zu 45 %.

Da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellsteuer handelt, die direkt von Ihrer Bank oder dem Broker abgeführt wird, solange sich deren Sitz in Deutschland befindet, gibt es keinen Einfluss auf den persönlichen Steuersatz. Nicht jeder Anleger hat jedoch einen Steuersatz von 25 % oder mehr. Liegt Ihr Steuersatz deutlich unter 25 %, können Sie eine Günstigerprüfung durchführen lassen. Die Kapitalerträge müssen in Anlage KAP angegeben werden. Es wird geprüft, ob Trader zu viel gezahlte Abgeltungssteuer erstattet bekommen. Die Grundlage für diesen Vorteil ist das Veranlagungswahlrecht. Es ermöglicht die Beantragung einer Versteuerung nach persönlichem Steuersatz auch bei Kapitalvermögen. Durch die Abgabe der Anlage KAP mit der jährlichen Steuererklärung wird die Günstigerprüfung automatisch durchgeführt. Gerade dann, wenn Daytrader noch am Anfang ihrer Karriere stehen und geringe Gewinne haben, kann die Abgeltungssteuer mit 25 % zu hoch angesetzt sein.

Tipp: Die Prüfung durch einen Steuerberater in Bezug auf den individuellen Steuersatz und die Abgeltungssteuer ist empfehlenswert. Sind Sie unsicher, ob Sie mit 25 % zu viel Steuer auf Gewinne aus dem Daytrading gezahlt haben, sollten Sie Ihren Steuerberater auf diesen Fakt hinweisen.

Die Daytrading Steuer bei einem inländischen Broker – Vor- und Nachteile erkennen

Daytrader sollten in Bezug auf die Steuern wissen, dass es Unterschiede zwischen inländischen Banken und Brokern und ausländischen Banken und Brokern gibt. Eröffnen Sie Ihr Aktiendepot oder Ihr Depot für den Daytrading-Handel bei einem inländischen Broker, ist dies die einfache Variante. Deutsche Broker unterliegen der Pflicht, die Abgeltungssteuer direkt abzuführen. Trader kommen mit der Thematik nicht in Berührung. Der Broker kann bei der Anmeldung mit einem Freistellungsauftrag versehen werden. Allerdings wird die Steuer von den Gewinnen direkt abgeführt. Dadurch ist eine Reinvestition nicht möglich. Dies ist einer der Nachteile bei der Nutzung von einem deutschen Broker und kann die Gewinnmöglichkeiten reduzieren.

Vorsicht: Mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Anbietern können zu Problemen führen. Für Einsteiger ist es empfehlenswert, erst einmal ein Konto bei einem Broker zu eröffnen und nur hier mit der Freistellung zu arbeiten. Verlieren Sie den Überblick über Ihre Freistellungsaufträge, kann es Schwierigkeiten mit dem Finanzamt geben.

Sind Sie hauptberuflich Daytrader oder wollen Daytrader werden, müssen Sie auf Gewinne in Höhe von rund 9.000 Euro jährlich noch gar keine Steuer zahlen. Liegen Ihre Jahresgewinne über 70.000 Euro, fallen die vollen 25 % der Abgeltungssteuer an. Da der inländische Broker jedoch immer 25 % abführt, kann es bei Gewinnen unter 70.000 Euro sinnvoll sein, die Anlage KAP in der Steuererklärung auszufüllen und sich Steuern erstatten zu lassen. Auch wenn der inländische Broker die Steuer direkt abführt, sollten Sie Ende des Jahres also prüfen, ob Ihnen möglicherweise eine Rückzahlung zusteht.

Die Daytrading Steuern bei einem ausländischen Broker – die Vor- und Nachteile erkennen

Zahlreiche Daytrading Broker haben ihren Sitz im Ausland. Eröffnen Sie hier ein Konto, können Sie die Abgeltungssteuer dennoch nicht umgehen. Sie sind jedoch in der Pflicht, diese selbst abzuführen. Broker mit ausländischem Sitz führen die Daytrading Steuern nicht automatisch ab. Dieses Vorgehen kann für Sie zu einem echten Vorteil werden. Die Versteuerung der Gewinne erfolgt erst am Ende des Jahres. Während bei deutschen Anbietern die Steuer direkt abgezogen wird, haben Sie bei ausländischen Brokern länger höheres Kapital.

Beispiel: Sie verdienen bei einem deutschen Broker 100.000 Euro. Dieser führt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25.000 Euro direkt ab. Sie erhalten 75.000 Euro ausgezahlt und können mit diesen weiter handeln. Verdienen Sie bei einem ausländischen Broker 100.000 Euro, bekommen Sie auch die 100.000 Euro ausgezahlt und müssen diese erst Ende des Jahres versteuern. Es ist also ein Reinvest von 25.000 Euro mehr Kapital möglich.

Bei einem ausländischen Broker können somit die Steuerbeträge noch gewinnbringend eingesetzt werden. Hier wird von einer Reinvestition der Steuer gesprochen. Sie erhalten Ihren vollen Gewinn ausgezahlt und können auch die Beträge weiter anlegen, die bei einem deutschen Broker schon für die Steuer entfallen wären. Dafür muss der Daytrader mit der Gewinn- und Verlustaufstellung nach einem Jahr die Steuer selbst abführen. Hier wird mit der Anlage KAP gearbeitet, die in diesem Fall ausgefüllt werden muss. So bringt der ausländische Broker zwar ein wenig mehr Arbeit mit, dafür kann länger mit einem höheren Kapital gehandelt werden.

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Gewinne und Verluste – was passiert bei Verlusten mit der Steuerzahlung?

Börsengewinne, Investitionen in Aktien oder auch in Forex können immer auch Verluste mit sich bringen. Für den Daytrader ist wichtig zu wissen, ob die Verluste die Steuer reduzieren. Dies ist der Fall. Es muss immer nur der Gewinn versteuert werden. Wer mit Daytrading innerhalb eines Jahres einen Gewinn von 50.000 Euro und einen Verlust von 10.000 Euro erzielt, der hat ein Einkommen von 40.000 Euro. Auf diese 40.000 Euro wird die Steuer verrechnet. Auch dies passiert bei einem deutschen Broker beispielsweise automatisch. Dabei ist zu beachten: Es können nur Verluste aus demselben Feld gegengerechnet werden. Fallen beim Daytrading beispielsweise nur Verluste an, das Sparbuch bringt aber Kapitaleinnahmen, kann keine Gegenrechnung erfolgen. Die Kapitaleinnahmen aus dem Sparbuch müssen dennoch komplett versteuert werden.

Was passiert mit übriggebliebenen Verlusten?

Deutsche Broker und Banken berechnen Gewinne und Verluste automatisch. Es wird, bei einem höheren Verlust, weniger Steuer eingezogen. Es kann passieren, dass zum Endes des Abrechnungsjahres der Verlust höher ist und eine Steuerrückzahlung möglich wäre. In diesem Fall kann ein Übertrag in das nächste Jahr erfolgen. Wer weiter beim Daytrading aktiv ist, kann so seine Steuerlast im neuen Jahr direkt reduzieren, da die Verluste angerechnet werden. Möchten Sie dies nicht, ist eine Gegenrechnung in der Steuererklärung möglich. Auch in diesem Fall muss wieder mit Anlage KAP gearbeitet werden. Sie erhalten dann eine Steuerrückzahlung.

Wichtiges Wissen: Gewinne und Verluste können nur miteinander abgeglichen werden, wenn diese aus einer Ertragsanlage stammen.

Kryptowährungen im Daytrading-Geschäft: Wie ist es hier mit der Steuer?

Eine interessante Frage ist, wie es sich mit den Daytrading Steuern bei Kryptowährungen verhält. Digitale Währungen sind auch beim Daytrading ein Thema. Zu unterscheiden ist dabei der Kauf und Verkauf der Währungen direkt sowie der CFD-Handel mit digitalen Währungen. Einige Broker bieten die Möglichkeit, CFDs auf Kryptowährungen im Daytrading zu handeln. Durch die hohe Volatilität der Währungen ist diese Form des Handels sehr attraktiv. In dem Fall werden die Kryptowährungen wie normale Investitionen behandelt, ähnlich dem Forex-Handel. Die Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Diese wird, je nach Broker, direkt abgeführt oder muss durch den Trader gezahlt werden.

Anders sieht es aus, wenn der Handel direkt mit digitalen Währungen durchgeführt wird. Kaufen und verkaufen Sie diese, auch innerhalb eines Tages, gilt der Handel als privates Veräußerungsgeschäft. Damit unterliegt er der persönlichen Einkommenssteuer. Diese kann, abhängig vom Einkommen, zwischen 0 % bis hin zu 45 % liegen. Die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften liegt bei 600 Euro. Auch hier können die Verluste nur innerhalb dieser privaten Veräußerungsgeschäfte verrechnet werden.

Gut zu wissen: Halten Sie Kryptowährungen länger, sind sie nur dann für die Steuer relevant, wenn sie innerhalb von einem Jahr gekauft und verkauft werden. Halten Sie die Währung länger als ein Jahr, sind sie steuerfrei. Dies gilt nur dann, wenn sie als Spekulationsgeschäfte angegeben werden. Hier greift das FiFo-Prinzip. FiFo steht für First in – First out. Notieren Sie sich daher den Zeitpunkt der Anschaffung, den Preis und die Menge sowie die Börse.

Reinvestition von Steuergewinnen – so funktioniert es

Im Rahmen der Daytrading Steuern sind die Reinvestitionen besonders interessant. Wie kurz erwähnt, ist in diesem Fall der ausländische Broker ein guter Punkt, da die Reinvestition hier besonders einfach ist. Es können die kompletten Gewinne wieder eingesetzt werden. Im Vergleich ist der Gesamtgewinn bei einem deutschen Broker in diesem Fall geringer, als bei einem ausländischen Anbieter bei gleichen Voraussetzungen in der Höhe des Kapitals. Dieser Punkt ist zu bedenken, wenn Sie einen Broker für das Daytrading suchen. Ein weiterer Punkt: Reinvestieren Sie Ihre gesamten Einnahmen, kann es passieren, dass Sie die Steuerlast nicht zahlen können. Befindet sich Ihr komplettes Kapital zum Zeitpunkt der Steuernachzahlung im Handel, fallen möglicherweise Verzugszinsen an das Finanzamt an. Bei der Investition über einen ausländischen Broker sollten Sie die Höhe der Abgeltungssteuern dennoch im Auge behalten und diese Beträge rechtzeitig aus dem Handel nehmen, um sie abführen zu können.

Im Broker Vergleich spielen die Steuern eine geringere Rolle. Viel wichtiger ist der Sitz des Anbieters. Daher werden Sie vermutlich keinen fundierten Daytrading Steuern Broker Vergleich finden. Wichtiger sind Aspekte, wie die Regulierung, das Handelsangebot, Kosten und der Support. Für Sie zählt nur die Frage, ob es sich um einen deutschen oder ausländischen Broker handelt und Sie die Steuer so selbst abführen müssen.

Daytrading Steuern werden über die Abgeltungssteuer abgeführt

Gewinne aus dem Daytrading müssen versteuert werden. Dabei ist es egal, ob Sie diese über einen ausländischen oder einen deutschen Broker erhalten. Vor dem Jahr 2009 war die Grundlage für die Steuerzahlung die Kapitalertragssteuer. Das komplizierte System wurde ab 2009 jedoch durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % auf alle Gewinne, die über dem Sparerpauschbetrag liegen. Deutsche Broker und Banken führen die Steuer automatisch ab. Haben Trader ein Konto bei einem ausländischen Broker, müssen sie die Steuer nach dem Handelsjahr selbst abführen. Dafür erhalten Sie eine Übersicht über Gewinne und Verluste aus dem Steuerjahr durch den Broker.

Da es sich um eine allgemeine Quellsteuer für die Anleger handelt, ist bester Daytrading Steuern Broker keine Auszeichnung, auf die sich verlassen werden kann. Nutzen Sie einen Broker Vergleich, um einen Überblick über das Handelsangebot sowie mögliche Kosten und Gebühren zu bekommen. Dadurch wird die Suche nach einer Plattform erleichtert.

Das Analystenteam von AskTraders besteht aus Experten für technische und fundamentale Analysen sowie aus Händlern, die auf Aktien, Forex und Kryptowährungen spezialisiert sind.