Gründe für die Auflösung eines Aktiendepots
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand ein Aktiendepot auflösen will:
- Kein Interesse mehr an der Tätigkeit als Trader
- Depot ist zu teuer
- Weitergabe des Depots an einen anderen Trader
Häufig besteht kein Interesse mehr an der Tätigkeit als Trader, da die Zeit knapp ist oder bereits viel Geld in Aktien investiert wurde, aber keine Gewinne erzielt wurden. In diesem Fall kann die vollständige Auflösung des Aktiendepots sinnvoll sein. Sie müssen die Kündigungsfrist beachten und die Wertpapiere, die sich auf dem Depot befinden, verkaufen.
Haben Sie ein teures Depot, für das hohe Depotgebühren anfallen und vielleicht eine monatliche Grundgebühr erhoben wird, müssen Sie das Aktiendepot nicht vollständig auflösen. Sie sollten sich im Aktien Broker Vergleich nach einem günstigeren Depot umschauen. Bei einigen Online-Brokern erhalten Sie ein Depot sogar ohne Depotgebühr. Sie müssen die Wertpapiere, die sich noch auf Ihrem Depot befinden, nicht verkaufen. Haben Sie ein günstiges Depot gefunden, ist eine Übertragung der Aktien auf das neue Depot möglich.
Möchten Sie selbst nicht mehr mit Aktien und anderen Wertpapieren handeln, könnte vielleicht eine andere Person an Ihrem Depot Interesse haben. Es ist nicht möglich, das Depot auf ein Familienmitglied oder einen Freund umschreiben zu lassen. Das Depot kann jedoch weitergeführt werden, indem eine zweite Person als Inhaber eingetragen wird. Das ist aber nicht immer sinnvoll und mit einem hohen Risiko verbunden.
Prüfen Sie Ihre Wertpapiere
Wenn Sie das Depot nicht mehr weiterführen möchten, sollten Sie genau überlegen, ob eine Auflösung wirklich sinnvoll ist. Bevor Sie sich für eine Auflösung entscheiden, prüfen Sie Ihre darauf befindlichen Wertpapiere gründlich. Das ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie kein Interesse mehr an einer Tätigkeit als Trader haben. Aus steuerlichen Gründen kann es vorteilhaft sein, das alte Aktiendepot als Zweitdepot zu führen.
Sie sollten prüfen, ob die Aktien, die sich auf Ihrem Depot befinden, im Wert gestiegen sind oder ob Verluste zu verzeichnen sind. Möchten Sie das Depot auflösen und kein neues Depot eröffnen, können Sie Aktien, die im Kurs gestiegen sind, verkaufen und so einen Gewinn erzielen. Sind bei einer oder mehreren Aktien Kursverluste eingetreten, können Sie diese Aktien zwar verkaufen, doch müssen Sie einen Verlust hinnehmen. Sie sollten in diesem Fall prüfen, ob noch Aussicht auf eine Erholung der Aktien besteht oder ob damit zu rechnen ist, dass die Aktien immer weiter verlieren. Drohen weitere Verluste, ist es ratsam, die Aktien schnellstmöglich zu verkaufen, um größere Einbußen abzuwenden. Kurse können sich jedoch auch wieder erholen, wenn die Kursverluste in Gewinnmitnahmen resultieren oder andere Gründe dafür sprechen, dass sich die Aktiengesellschaft künftig positiv entwickelt. Ist Ihr Aktiendepot zu teuer, können Sie bei einem anderen Broker ein Depot eröffnen, um die Aktien dort zu halten.
Sie sollten zudem darauf achten, wann Sie die Aktien gekauft haben: Bei Aktienkäufen vor 2009 kann es aus steuerlichen Gründen empfehlenswert sein, das Depot als Zweitdepot weiterzuführen.
Wie kann ich mein Aktiendepot auflösen? Die vollständige Auflösung des Aktiendepots
Möchten Sie kein neues Aktiendepot eröffnen und das bestehende vollständig auflösen, müssen Sie kündigen. Bitte beachten Sie: Bei Banken gelten meist Kündigungsfristen, während bei Online-Brokern oft keine Frist eingehalten werden muss. Die Kündigung erfolgt mit einem Kündigungsschreiben. Sie sollten in diesem Schreiben um die Bestätigung der Kündigung bitten. Kündigungen per E-Mail oder Fax werden nicht immer anerkannt. Die Kündigung sollte schriftlich per Brief erfolgen. Diesen Brief versenden Sie am besten per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
In Ihrer Kündigung müssen Sie angeben, ob Sie nur das Aktiendepot oder auch das Verrechnungskonto, das mit dem Aktiendepot korrespondiert, auflösen möchten. Bei der Eröffnung eines neuen Depots bei einem anderen Broker müssen Sie in Ihrer Kündigung angeben, ob die vorhandenen Wertpapiere auf das neue Depot übertragen werden sollen. Sie müssen einen Auftrag zur Übertragung der vorhandenen Papiere stellen.
In Ihrer Kündigung müssen Sie angeben, auf welches Konto das Guthaben von Ihrem Verrechnungskonto übertragen werden soll. Möchten Sie das Verrechnungskonto weiterhin nutzen, müssen Sie das in Ihrer Kündigung unbedingt angeben.
Bevor die Kündigung erfolgt, müssen Sie die Aktien auf Ihrem Depot verkaufen. Der Verkauf ist selbst dann noch möglich, wenn Sie die Kündigung bereits eingereicht haben. Allerdings besteht das Risiko, dass Sie die Aktien nicht schnell genug loswerden Die Aktien sollten daher sicherheitshalber bereits vor der Kündigung verkauft werden.
Das Geld von Ihrem Depot muss bei einer Kündigung auf das Verrechnungskonto übertragen werden. Soll auch das Verrechnungskonto gekündigt werden, ist eine Übertragung des Geldes auf ein anderes Konto erforderlich.
Tipps & Tricks: Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten
Bei einer Kündigung des Aktiendepots sollten Sie unbedingt folgende Angaben machen:
- Ihr Name, Ihre Wohnanschrift
- Depotnummer
- Angabe, ob Aktien auf ein anderes Depot übertragen werden sollen
- Angaben über vorhandene Unterkonten, die dann ebenfalls gekündigt werden
- Angabe, ob das Verrechnungskonto weitergeführt werden soll
- Soll das Verrechnungskonto nicht weitergeführt werden, Angaben über das Konto, worauf das Geld überwiesen werden soll
Wird nur eine schriftliche Kündigung in Briefform akzeptiert, ist diese Kündigung nur mit Ihrer Unterschrift rechtskräftig.
Der Broker wird Ihre Kündigung bestätigen. Viele Broker reagieren mit Bedauern auf die Kündigung und unterbreiten besondere Angebote. Sind Sie sicher, dass Sie das Aktiendepot tatsächlich auflösen möchten, sollten Sie auf diese Angebote nicht eingehen. Sind Sie allerdings noch am Überlegen, ob Sie das Depot noch weiterführen möchten, sollten Sie zuerst den Vergleich im Internet nutzen. Hier können Sie prüfen, ob andere Broker womöglich günstigere Konditionen gewähren. Bietet Ihnen Ihr bisheriger Broker besonders günstige Konditionen an, spricht nichts dagegen, das Depot weiterzuführen.
Aktiendepot auflösen, wenn es zu teuer ist
Ist Ihr Aktiendepot zu teuer, da Sie eine hohe Depotgebühr zahlen müssen und vielleicht auch noch monatliche Gebühren anfallen, sollten Sie sich nach einem günstigeren Broker umschauen. Wer bester Aktien Broker ist, finden Sie über den Vergleich im Internet heraus. Sie sollten dabei genau auf die Gebühren achten. Einige Online-Broker erheben keine Depotgebühr. Das vorhandene Depot sollten Sie erst kündigen, wenn Sie ein neues Depot eröffnet haben.
Die Online-Broker bieten häufig einen besonderen Service an. Eröffnen Sie dort ein neues Aktiendepot, müssen Sie dem neuen Broker mitteilen, dass Sie eine Übertragung der Wertpapiere von Ihrem alten Depot wünschen. Der neue Broker übernimmt die Übertragung und teilt das dem bestehenden Broker mit. In jedem Fall sollten Sie sich vergewissern, ob der neue Broker diesen Service anbietet. Ein Verkauf der vorhandenen Aktien ist dann nicht erforderlich. Ein Wechsel ist jedoch eine gute Gelegenheit, zu prüfen, ob es sinnvoll ist, alle vorhandenen Aktien zu halten. Aktien, die schon lange von Verlusten gekennzeichnet sind, könnten mit Verlust verkauft werden, um größere Verluste abzuwenden. Aktien, bei denen mit einer Kurserholung zu rechnen ist, sollten übertragen werden.
Einige Broker gewähren eine Prämie für den Depotwechsel. Haben Sie bei einem neuen Broker ein Depot eröffnet, benötigen Sie ein Verrechnungskonto. Es kann zusammen mit dem neuen Depot eröffnet werden.
Wie kann ich mein Aktiendepot auflösen? Haben Sie einen neuen Broker gefunden, sollten Sie beim vorhandenen Broker die Kündigung vornehmen. Sie sollten darauf hinweisen, dass die Wertpapiere auf das neue Depot übertragen werden sollen.
Die Weitergabe eines Depots
Sie möchten Ihr Depot selbst nicht mehr weiterführen, denken aber an eine Weitergabe an ein Familienmitglied oder einen Freund? Eine Weitergabe ist nicht möglich. Sie können jedoch das Depot weiterführen und die Person, die sich für das Depot interessiert und künftig mit Aktien handeln möchte, als Mitinhaber in Ihr Depot aufnehmen lassen. Sie müssen dann einen schriftlichen Antrag an den Broker stellen und Angaben über die entsprechende Person machen. Von dieser Option ist jedoch dringend abzuraten: Die Person, die Sie eintragen lassen, ist als Mitinhaber genauso für das Depot verantwortlich wie Sie. Greift die Nachschusspflicht, da nicht mehr genügend Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist, dann betrifft das ebenso den Mitinhaber.
Besser ist es, wenn Sie diese Person nicht als Mitinhaber einsetzen, sondern wenn diese selbst ein Depot eröffnet. Sie sollten im Vergleich nach einem günstigen Broker suchen. Hat diese Person ein Depot eröffnet, können Sie Ihre bestehenden Wertpapiere an diese weitergeben. Die Aktien werden dann auf deren Depot übertragen. Das funktioniert, indem Sie Ihren Broker mit der Übertragung der Wertpapiere auf das Depot der anderen Person beauftragen.
Bei der Übertragung der Aktien auf das Depot einer anderen Person handelt es sich um eine Schenkung. Steuern fallen dafür nicht an, doch sind Sie verpflichtet, die Schenkung in vollem Umfang an das Finanzamt zu melden. Die Aktien können auch im Rahmen einer Erbschaft an eine andere Person übertragen werden. Es handelt sich dabei um einen Sonderfall bezüglich der Abgeltungssteuer. Steuern werden dafür nicht fällig.
Gründe für die Nutzung des vorhandenen Depots als Zweitdepot
Für Gewinne, die aus dem Verkauf von Aktien resultieren, wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag erhoben. Gehört der Aktionär der Kirche an, wird er zudem mit Kirchensteuer belastet. Deutsche Broker ziehen die Abgeltungssteuer automatisch ab, sodass Sie sich nicht darum kümmern müssen. Allerdings gilt ein Freibetrag von 801 Euro. Bei Ehepaaren, die ein gemeinsames Depot führen, liegt der Freibetrag bei 1.602 Euro. Um diesen Freibetrag auszuschöpfen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag beim Broker einreichen
Bis 2009 galt für die Besteuerung eine Frist von einem Jahr. Lag zwischen dem Erwerb der Aktien und deren Verkauf ein Zeitraum von mindestens einem Jahr, wurde keine Steuer auf den Gewinn erhoben. Diese Frist gilt seit 2009 für die Besteuerung von Aktien nicht mehr. Eine Ausnahme bilden Aktien, die vor 2009 erworben wurden. Haben Sie noch Aktien aus der Zeit vor 2009 und erwerben Sie die gleiche Aktie später wieder, dann müssen Sie für die Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, beim Verkauf keine Steuern auf den Gewinn gezahlt werden. Für Aktien, die nach 2009 erworben wurden und dann verkauft werden, fällt auf den Gewinn die Abgeltungssteuer an.
Für vor 2009 gekaufte Aktien kann es sinnvoll sein, das alte Aktiendepot als Zweitdepot weiterzuführen. Sie sollten jedoch prüfen, ob es noch rentabel ist, das alte Depot zu behalten.
Aktiendepot in wenigen Schritten auflösen
Ist das vorhandene Aktiendepot zu teuer, da der Broker eine hohe Depotgebühr und eine monatliche Gebühr erhebt, können Sie das Depot auflösen und bei einem günstigeren Broker ein neues eröffnen. Viele Broker übernehmen die Übertragung der vorhandenen Papiere auf das neue Depot. In diesem Fall müssen Sie das vorhandene Depot kündigen und den Broker darauf hinweisen, dass Ihre Aktien auf ein anderes Depot übertragen werden. Möchten Sie kein neues Depot eröffnen und das vorhandene nicht mehr weiterführen, müssen Sie die Wertpapiere verkaufen. Dabei können Verluste entstehen, wenn die vorhandenen Aktien im Kurs gefallen sind. Wie kann ich mein Aktiendepot auflösen? Eine Kündigung muss erfolgen. Zumeist ist eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift erforderlich. Sie müssen mitteilen, ob auch das Verrechnungskonto aufgelöst werden soll. Ein vorhandenes Depot kann nicht an eine andere Person übertragen werden. Eine andere Person kann jedoch als Mitinhaber eingetragen werden. Sinnvoller ist eine Schenkung der vorhandenen Aktien an diese Person, die dann selbst ein Depot eröffnen muss. Haben Sie noch Aktien aus der Zeit vor 2009, können Sie aus steuerlichen Gründen das vorhandene Depot als Zweitdepot weiterführen.